| Postanschrift: | Landratsamt Bautzen, Macherstraße 55, 01917 Kamenz |
|---|---|
| Besucheradresse: | Kamenz, Macherstraße 55 Bautzen, Tzschirnerstraße 14a |
| Sachgebietsleiterin: | Ute Mietrach |
| Telefon: | 03591 5251-36300 |
| Fax: | 03591 5250-36300 |
| E-Mail: | fuehrerschein@lra-bautzen.de |
| Aufgaben: |
Beantragung einer Fahrerlaubnis |
| Formulare: | |
| Öffnungszeiten: | |
| Montag: | 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr |
| Dienstag: | 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch: | 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr |
| Donnerstag: | 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag: | 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr |
| Hinweis: |
Möchten Sie eine bestimmte Mitarbeiterin oder einen bestimmten Mitarbeiter sprechen, bitten wir Sie, telefonisch einen Termin zu vereinbaren. |
| Besucheradresse: | Bautzen, Tzschirnerstraße 14a |
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| Telefon: | 03591 5251-36313 |
| Telefon2: | 03591 5251-36317 |
| Besucheradresse: | Kamenz, Macherstraße 55 |
|---|---|
| Adresse in Karte anzeigen | |
| Telefon: | 03591 5251-36314 |
| Telefon2: | 03591 5251-36322 |
| Telefon: | 03591 5251-36324 |
|---|---|
| Telefon2: | 03591 5251-36319 |
| Telefon: | 03591 5251-36322 |
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Den Antrag erhalten Sie direkt von Ihrer gewünschten Fahrschule. Die persönliche Vorsprache des Antragstellers ist erforderlich.
Im Fall eines Antrages auf Klasse B "Begleitetes Fahren" ab 17 Jahre sind zusätzlich die in der Fahrschule erhältlichen Beiblätter (Teil 1 und Teil 2) mit Kopie der Führerscheine der Begleitpersonen vorzulegen.
Den Antrag erhalten Sie direkt von Ihrer gewünschten Fahrschule.
Im Falle eines Antrages auf Klasse B "Begleitetes Fahren" ab 17 Jahre sind zusätzlich die in der Fahrschule erhältlichen Beiblätter (Teil 1 und Teil 2) mit Kopie der Führerscheine der Begleitpersonen vorzulegen.
Die Fahrerlaubnisinhaberin/der Fahrerlaubnisinhaber stellt persönlich den Antrag. (Eine Antragstellung durch Bevollmächtigte ist nicht möglich, da die Unterschrift in Gegenwart der Antragsperson erfolgen muss.)
Mitzubringen sind folgende Unterlagen:
Die LKW-Klasse (5, C, CE, 2) gilt bis zum 50. Lebensjahr als befristet. Die Verlängerung ist ca. 6 Wochen vorher zu stellen. zusätzlich sind ein augenärztliches Zeugnis und eine ärztliche Untersuchung vorzulegen.
Gegebenenfalls mitzubringen ist die Führerscheinkarteikarte (VK 30) . Die VK 30 wurde bis Juni 1982 den Fahrerlaubnisinhabern ausgehändigt.
Eine Karteikartenabschrift ist dann erforderlich, wenn der derzeitige Führerschein nicht im heutigen Landkreis Bautzen ausgestellt wurde und somit hier keine Unterlagen von Ihnen vorliegen. Dann müssen Sie von der Straßenverkehrsbehörde des im Führerschein genannten Ausstellungsortes eine sogenannte KK-Abschrift abfordern.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Für Antragsteller der D-Klassen ab dem 50. Lebensjahr:
Zusätzlicher Nachweis über besondere Anforderungen (Arbeits-/Betriebsmedizin/ MPU-stellen)
Wenn Sie bis zu 8 Personen gewerblich befördern oder einen Krankenwagen führen wollen, benötigen Sie einen speziellen Führerschein zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, PKW im Linienverkehr oder Krankenkraftwagen. Der Führerschein wird für fünf Jahre ausgestellt.
Für den Antrag benötigen Sie folgende Unterlagen:
Falls Sie noch nicht im Besitz des neuen Kartenführerscheines sind, muss dieser im Zuge der Antragstellung mit ausgestellt werden. Zusätzlich wird dann noch ein biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) benötigt.
Wenn Sie erstmalig einen Taxi-Schein beantragen, müssen Sie vor der Erteilung zusätzlich eine Ortskundeprüfung ablegen. Dies erfolgt nach Terminabsprache in den Räumen des Straßenverkehrsamtes.
Für die Verlängerung eines Führerscheines zur Fahrgastbeförderung werden ebenfalls die o. g. Unterlagen benötigt, allerdings muss das Gutachten eines Betriebs- oder Arbeitsmediziners bzw. einer Begutachtungsstelle für Fahreignung über die körperliche und geistige Eignung ab dem 60. Geburtstag erstellt werden.
Die Antragstellung sollte cirka 6 Wochen vor Ablauf erfolgen.
Wenn Ihr Führerschein verloren ging oder gestohlen wurde, benötigen Sie zur persönlichen Antragstellung:
Falls der abhanden gekommene Führerschein nicht vom Landratsamt Bautzen ausgestellt wurde, benötigen Sie zusätzlich eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde.
Als Ersatzführerschein erhalten Sie immer den neuen Kartenführerschein. Für die Übergangszeit können Sie auf Wunsch eine vorläufige Fahrberechtigung erhalten. Beim Verlust des Führerscheines muss zudem eine formelle Eidesstattliche Versicherung abgenommen werden. Diese kann bei einem Notar oder bei uns abgegeben werden. Die Eidesstattliche Versicherung ist nicht erforderlich, wenn der Führerschein gestohlen und dies bei einer Polizeibehörde angezeigt wurde. Die Diebstahlsanzeige ist in jedem Fall jedoch vorzulegen.
Sie benötigen zur Antragstellung:
Wenn Sie noch keinen EU-Kartenführerschein besitzen, müssen Sie diesen vorher beantragen. Falls Ihr nationaler Führerschein nicht vom Landratsamt Bautzen ausgestellt wurde, benötigen Sie zusätzlich die Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde.
Den Internationalen Führerschein erhalten Sie am selben Tag, sofern Sie im Besitz des EU-Kartenführerscheines sind.
Die bei Bundeswehr, Polizei und Grenzschutz erworbenen Fahrerlaubnisse können auf eine zivile Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. Für den Antrag benötigen Sie folgende Unterlagen:
Sollte das Dienstverhältnis nicht mehr bestehen, können Sie die Umschreibung noch bis zu 2 Jahren nach dem Austritt beantragen. Sie müssen dann statt des Dienstführerscheines eine Bescheinigung über die seinerzeit erteilten Klassen vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie normalerweise bei Rückgabe des Dienstführerscheines an den Dienstherren.
Die rechtlichen Vorschriften für die Umschreibung von Fahrerlaubnissen aus dem Ausland sind sehr vielfältig. Es ist daher sinnvoll, mit uns Kontakt aufzunehmen und vorab zu klären, ob eine Umschreibung möglich ist und wenn ja, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen.