Postanschrift: | Landratsamt Bautzen, Macherstraße 55, 01917 Kamenz |
---|---|
Besucheradresse: | Kamenz, Macherstraße 55 |
Adresse in Karte anzeigen | |
Sachgebietsleiterin: | Angela Ulmer |
Telefon: | 03591 5251-36400 |
Fax: | 03591 5250-36400 |
E-Mail: | schueler@lra-bautzen.de |
Aufgaben: |
|
Öffnungszeiten: | |
Dienstag: | 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
Donnerstag: | 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
Formulare: | |
Publikationen: | |
Kreisrecht: |
|
Ansprechpartner: | Dorit Blüthgen |
---|---|
Telefon: | 03591 5251-36417 |
Fax: | 03591 5250-36417 |
Ansprechpartner: | Anja Brückner |
---|---|
Telefon: | 03591 5251-36416 |
Fax: | 03591 5250-36416 |
Ansprechpartner: | Jennifer Graff |
---|---|
Telefon: | 03591 5251-36411 |
Fax: | 03591 5250-36411 |
Ansprechpartner: | Silke Jess |
---|---|
Telefon: | 03591 5251-36412 |
Fax: | 03591 5250-36412 |
Ansprechpartner: | Anett Kliemand |
---|---|
Telefon: | 03591 5251-36413 |
Fax: | 03591 5250-36413 |
Ansprechpartner: | Andrea Nguyen |
---|---|
Telefon: | 03591 5251-36414 |
Fax: | 03591 5250-36414 |
Ansprechpartner: | Madlen Wella |
---|---|
Telefon: | 03591 5251-36418 |
Fax: | 03591 5250-36418 |
Nach § 23 Absatz 3 des Schulgesetzes ist der Landkreis Bautzen für den Schulbusverkehr verantwortlich . Er ist Träger der notwendigen Beförderung der Schüler und der damit entstehenden Beförderungskosten.
Der Kreistag Bautzen hat in seiner Sitzung am 09.07.2012 eine Änderung zur Satzung über die Erstattung der Schülerbeförderungskosten beschlossen. Die Änderungen beziehen sich auf die Kostenerstattung zur nächstgelegenen Schule, die Einführung von Mindestentfernungen, die Höhe des Eigenanteils der Eltern und die Herabsetzung der Höchstbeträge im Spezialverkehr.
Der Eigenanteil der Eltern beträgt ab dem Schuljahr 2013/2014 monatlich 13,00 Euro. Er ist für maximal 11 Beförderungsmonate im Schuljahr zu zahlen.
Nähere Einzelheiten dazu finden Sie im Flyer oder in der Satzung selbst.
Der Schülerverkehr wird überwiegend mit öffentlichen Linien durchgeführt. Diese werden durch Schülerlinien und Schulbusverkehre ergänzt. Die Fahrpläne der öffentlichen Linienverkehre finden sie auf den Internetseiten der Verkehrsverbünde Oberelbe und Oberlausitz-Niederschlesien.
Wer Personen mit Kraftfahrzeugen gegen Entgelt befördert, unterliegt den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes und muss die dafür notwendige Genehmigung besitzen. Diese Genehmigungen (unter anderem für Taxi, Mietwagen, Ausflugsfahrten) sind beim Straßenverkehrsamt des Landkreises zu beantragen.
Hier werden auch die Gemeinschaftslizenzen für den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen ausgestellt, die für das Gebiet der europäischen Gemeinschaft benötigt werden. Dazu ist ein formgebundener Antrag erforderlich, der mit weiteren Unterlagen (siehe Merkblatt) eingereicht werden muss.
Der Landkreis Bautzen beschließt per Satzung die aktuellen Taxitarife und eine Taxiordnung. Beides haben die Taxifahrer mitzuführen.
Für die Erteilung der Genehmigung im öffentlichen Linienverkehr ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr zuständig.
Der öffentliche Personennahverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Der Sächsische Landtag hat 1995 das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr beschlossen. Dieses Gesetz gilt für den öffentlichen Personennahverkehr auf der Straße und der Schiene. Öffentlicher Personennahverkehr ist auch der Verkehr mit Taxen und Mietwagen, der einen öffentlichen Verkehr ersetzt, ergänzt oder verdichtet.
Die Planung, Organisation und Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs auf der Straße ist vorrangig eine Aufgabe des Landkreises, während der Schienenpersonennahverkehr in der Verantwortung der Zweckverbände Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien und Verkehrsverbund Oberelbe liegt.
Auskünfte zu Fahrplänen und Tarifen im öffentlichen Personennahverkehr können über die Internetseiten der Verkehrsverbünde für das jeweilige Verkehrsgebiet eingeholt werden.