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Bildung und Teilhabe - Kubłanje a podźělnistwo

Postanschrift: Landratsamt Bautzen, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen
Besucheradresse: Bautzen, Bahnhofstraße 9
Adresse in Karte anzeigen
 
Leiterin: Manja Freudenberg
Telefon: 03591 5251-50040
Fax: 03591 5250-50040
E-Mail: sozialamt@lra-bautzen.de
 
Aufgaben: 

Umsetzung des Bildungspaketes im Landkreis Bautzen hinsichtlich Entscheidungen über Zuschüsse und Hilfen für Empfänger von
Arbeitslosengeld 2 oder Sozialgeld, Sozialhilfe nach SGB 12, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach § 6b BKGG zu den Leistungen nach § 28 SGB 2 und § 34 SGB 12:

  • Klassenfahrten und eintägigen Ausflügen in Schulen und Kindertageseinrichtungen 
  • Schülerbeförderung 
  • persönlichem Schulbedarf 
  • dem Bedarf an Lernförderung
  • gemeinschaftlicher Mittagsversorgung in Schulen und Kindertageseinrichtungen
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

sowie die Zusammenarbeit mit Vereinen und Anbietern der kulturellen Leistungen, Essensanbietern und Lernförderinstitutionen.

 
Formulare:
 
Öffnungszeiten:
Montag: geschlossen
Dienstag: 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: geschlossen
 
Hinweis:

Möchten Sie eine bestimmte Mitarbeiterin oder einen bestimmten Mitarbeiter sprechen, bitten wir Sie, telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

Das Bürgeramt steht für Sie unter 03591 5251-11511 zur Verfügung.

Informationen für Leistungsanbieter

Bildungspaket

Die Leistung für Bildung und Teilhabe, speziell

  • der Zuschuss zum Mittagessen,
  • die Kostenübernahme bei Lernförderung
  • die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (z.B. Vereinsmitgliedschaften, Musikunterricht)

werden gemäß § 29 SGB 2 in Form von Sach- und Dienstleistungen erbracht, insbesondere durch personalisierte Gutscheine. Diese Gutscheine werden den Leistungsberechtigten durch die Behörde ausgestellt und müssen beim Anbieter abgegeben werden.

Zur Abrechnung der Leistungen reichen Sie bitte

  • den Gutschein und
  • die Aufstellung der Kosten

ein. Hierfür können Sie eigene Abrechnungssysteme benutzen, aus denen die notwendigen Angaben hervorgehen. Sie können aber auch das Abrechnungsformular des Landratsamtes Bautzen nutzen.