Unterlagen zum Verfahren können hier bis zum 24. Mai 2024 eingesehen werden. Einwendungen sind bis zum 07. Juni 2024 möglich.
Erster Entwurf der Rechtsverordnung zum neuen Trinkwasserschutzgebiet
Für die neu errichtete und aus einem Versorgungsbrunnen bestehende Trinkwassergewinnungsanlage Döbra-Milstrich soll erstmalig ein Trinkwasserschutzgebiet festgesetzt werden. Das Trinkwassergewinnungsgebiet dient der langfristigen Sicherung der öffentlichen Trinkwasserversorgung durch die Anlagenbetreiberin und Begünstigte des Wasserschutzgebietes, der ewag Kamenz.
Das geplante Trinkwasserschutzgebiet betrifft die Territorien der Gemarkungen Deutschbaselitz, Zschornau, Schiedel der Stadt Kamenz, die Gemarkung Milstrich der Gemeinde Oßling sowie die Gemarkung Piskowitz der Gemeinde Nebelschütz.
Einwände gegen die Neuausweisung sind bis zum 07. Juni 2024 möglich
Haben Sie Einwände gegen die Festsetzung des Trinkwasserschutzgebietes oder Anregungen zum Entwurf, können Sie diese bis zum 07. Juni 2024 im Landratsamt Bautzen, Umwelt- und Forstamt in Kamenz, Macherstarße 55 vorbringen. Das ist schriftlich oder persönlich zur Niederschrift möglich.
Unterlagen zum Verfahren
Die Unterlagen zum Verfahren der Neuausweisung des Trinkwasserschutzgebietes Döbra-Milstrich können Sie hier bis zum 24. Mai 2024 einsehen:
- 1. Entwurf zur Rechtsverordnung barrierearmes Dokument
- Karte zum 1. Entwurf der Rechtsverordnung Die Karte kann nicht barrierefrei hergestellt werden. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben.
- Begründung zum Verordnungsentwurf barrierearmes Dokument
Rechtsgrundlagen
Die wesentlichen Rechtsgrundlagen für das Verfahren sind das Wasserhaushaltsgesetz und das Sächsische Wassergesetz. Auf den Seiten des Bundesministeriums für Justiz und des Freistaates Sachsen können Sie die Rechtsvorschriften einsehen.
- https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__51.html Wasserhaushaltsgesetz, § 51 Festsetzung von Wasserschutzgebieten (hier zutreffend: Absatz 1, Nummer 1
- https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__52.html Wasserhaushaltsgesetz, 3 52 Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten (hier zutreffend: Absatz 1)
- https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/12868-SaechsWG#p46 Sächsisches Wassergesetz, § 46 Wasserschutzgebiete (hier zutreffend Absatz 1)
- https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/12868-SaechsWG#p121 Sächsisches Wassergesetz, § 121 Verfahren zur Festsetzung von Schutzgebieten
Ihre Ansprechpartner
Mit Ihren Fragen zum Thema wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Ausweisung und Überwachung von Wasserschutzgebieten".