Bautzen, DER LANDKREIS

Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen: Elf Neuinfektionen, ein Todesfall

Corona-Virus
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18.05.2021

Im Landkreis Bautzen sind bis zum Dienstag insgesamt elf Coronavirus-Neuinfektionen registriert worden.

Im Landkreis Bautzen sind bis zum Dienstag, 18. Mai 2021, insgesamt elf Coronavirus-Neuinfektionen registriert worden. Darin enthalten sind zwei Nachmeldungen von PCR-Tests der vergangenen Tage.

105 weitere Patienten gelten als genesen. 1.065 Personen sind aktuell infiziert. 1.654 Infizierte und enge Kontaktpersonen befinden sich derzeit in Quarantäne.

Ein Patient im Alter von 79 Jahren ist verstorben. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion seit Pandemiebeginn steigt damit auf 883.

In den Kliniken im Landkreis Bautzen werden nach Meldung der Klinikleitstelle Dresden/Ostsachsen derzeit 102 Corona-Patienten behandelt, 30 davon auf einer Intensivstation.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt laut Meldung des RKI bei 97,1.

Lockerungen: Offene Kitas, Präsenzunterricht und Click & Meet ab Donnerstag

Da der RKI-Inzidenzwert heute unter den entsprechenden Schwellenwerten liegt, dürfen ab Donnerstag die Kitas wieder für alle Kinder im eingeschränkten Regelbetrieb (feste Gruppen und Bezugspersonen) öffnen.

Die Schulen im Landkreis Bautzen dürfen ab Donnerstag wieder Präsenzunterricht für alle Klassen anbieten. Dieser erfolgt dann noch im Wechselmodell. Das Wechselmodell gilt jedoch nicht für Grundschulen. Grundlage für die Entscheidung ist eine Abstimmung mit dem Kultusministerium am Dienstag. Für das Betreten der Außengelände von Horten und Schulen ist zudem ab kommender Woche kein Test mehr notwendig.

Aufgrund der Unterschreitung des Schwellenwertes dürfen ab Donnerstag auch bisher geschlossene Ladengeschäfte und Märkte mit Kundenverkehr für Handelsangebote wieder für Kunden mit Termin und tagesaktuellem Negativ-Test (Click & Meet) öffnen. Für die ersten 800 Quadratmeter Gesamtverkaufsfläche ist ein Kunde je 20 Quadratmeter zulässig, darüber hinaus ist es ein Kunde je 40 Quadratmeter.

Der Unterricht in Kunst-, Musik-, und Tanzschulen sowie der Musikunterricht durch freiberufliche Musikpädagogen ist im Einzelunterricht ebenfalls ab Donnerstag wieder erlaubt. Lehrer und Schüler müssen einen tagesaktuellen Corona-Test nachweisen. Schüler, die in der Schule negativ getestet wurden, müssen keinen gesonderten Test vorzeigen. Die Kreismusikschule Bautzen plant den Wiedereinstieg in den Einzelunterricht vor Ort für den Donnerstag, 20. Mai 2021. In Tanzschulen gilt als Einzelunterricht das Tanzen mit einer festen Tanzpartnerin oder einem festen Tanzpartner.

Was gilt wann? Eine Übersicht über mögliche weitere Lockerungsschritte hat der Freistaat Sachsen veröffentlicht.

Freistaat ändert Testpflichten

Der Freistaat ändert ab Sonnabend, 22. Mai 2021, in einigen Teilen die Testpflichten und passt die Corona-Schutz-Verordnung an. Selbsttests mit Selbstauskunft gelten nicht mehr als zulässige Testnachweise, auch nicht in der Schule. Besucher in Kliniken und Alten- und Pflegeheimen müssen sich nicht mehr testen lassen. Eltern dürfen zur Abholung der Kinder in Hort oder Schule das Außengelände auch ohne Test betreten. Bei Krippen und Kitas war dies bereits der Fall.  

Um die Testpflicht bei Angeboten zu erfüllen, sind zulässig:

  • Testnachweise von offiziellen Teststellen und -zentren
  • Ein Test vor Ort unter Aufsicht desjenigen, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist (z.B. Friseur)
  • Ein Testnachweis im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal oder unter Aufsicht. Neben einer Qualifikation durch einen entsprechenden Lehrgang sind für die Aufsichtsfunktion auch entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von Selbsttests ausreichend.

Impf-Priorisierung entfällt ab 7. Juni

Ab 7. Juni entfällt die Priorisierung in der Corona-Impfkampagne. Die Aufhebung gilt für Arztpraxen, für Betriebsärzte und Impfzentren gleichermaßen. Auf die derzeit beschränkte Verfügbarkeit von Terminen aufgrund der bereitstehenden Impfstoffmenge und der hohen Nachfrage hat die Neuregelung keinen Einfluss.

Das Landratsamt ist in die Impfkampagne nicht eingebunden und kann daher keine Impftermine ermöglichen, wenn Personen weder bei ihrem Hausarzt oder im Impfzentrum bisher einen Termin erhalten haben.

Aktuelle Fallzahlen

    Gemeindestatistik

    Die regionale Verteilung der Corona-Infektionen können Sie in einer Google-Karte nachvollziehen. Die Karte zeigt die Zahl der aktuell positiv auf das Corona-Virus getesteten Personen je Stadt oder Gemeinde. Abweichungen zur aktuellen Tagesmeldung der Neuinfektionen und Gesamtzahl der Infizierten ergeben sich aus dem Erfassungsverzug der genauen Wohnortdaten der Patienten.

    Achtung: Die Karte wurde zuletzt am 25.03.2022 aktualisiert. Weitere Aktualisierungen folgen nicht.

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