Der Landkreis als Teil der kommunalen Selbstverwaltung
Der Landkreis ist das Bindeglied zwischen dem Staat und den Städten und Gemeinden.
Er hat sowohl staatlich-zentrale Aufgaben als auch Aufgaben der bürgernahen Kommunalverwaltung zu erfüllen.
Das Aufgabenspektrum
Das Aufgabenspektrum lässt sich ein drei Komplexe einteilen:
- Gemeindeverband
Hier hat der Landkreis eine ausgleichende und ergänzende Funktion: Er sorgt für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in seinem Raum. - Gebietskörperschaft
Als Gebietskörperschaft erledigt der Landkreis die ihm zugewiesenen Aufgaben eigenverantwortlich. - Untere Verwaltungsinstanz
Beim Landkreis werden staatliche Verwaltungsaufgaben gebündelt und koordiniert. Die rein staatliche Verwaltungstätigkeit begegnet dem Bürger in der Regel dadurch, dass er vom Landratsamt einen Bescheid erhält.