Der Kreistag ist das Hauptorgan des Landkreises Bautzen. Er entscheidet über die grundlegenden Angelegenheiten des Landkreises, legt die Grundsätze für die Verwaltung fest und überwacht die Verwaltung.
Der Kreistag setzt sich aus dem Landrat und den Kreisräten zusammen.
Die Kreisräte werden für die Dauer von fünf Jahren, der Landrat für die Dauer von sieben Jahern direkt von den Bürgern des Landkreises gewählt.
Das Kreistagsinformationssystem
Hier finden Sie Informationen zu den Terminen, zu den Beschlüssen, zur Zusammensetzung der Fraktionen und Ausschüsse und zu den Themen, die im Kreistag behandelt werden.
- webservice.landkreis-bautzen.de/buergerinfo Für Bürgerinnen und Bürger: Informationen zu den Themen, die im öffentlichen Teil des Kreistages behandelt werden.
- webservice.landkreis-bautzen.de/Anmeldung Für Kreisrätinnen und Kreisräte: Dieser Bereich ist passwortgeschützt. Alle Informationen zu den Kreistags- und Ausschusssitzungen.
Vorsitzender des Kreistages
Der Landrat ist Vorsitzender des Kreistages und Leiter des Landratsamtes als Verwaltungsbehörde.
Aktuelles
Alle anzeigenRechtsgrundlagen für die Arbeit des Kreistages
Die Rechtsgrundlagen für die Arbeit des Kreistages finden Sie auf der Seite der Geschäftsstelle Kreistag unter "Kreisrecht":