In seiner Sitzung am 02.12.2024 beschäftigte sich der Kreistag unter anderem mit folgenden Themen:
Vereinbarung über Benutzungsentgelte und Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst
Der Kreistag ermächtigte den Landrat, die Vereinbarung über Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst gemäß Sächsischem Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz mit den Kostenträgern (im Wesentlichen die Krankenkassen) abzuschließen. Damit wird die Finanzierung von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes mittels einheitlicher, leistungsgerechter Entgelte gesichert. Die Entgelte sind so zu bemessen, dass auf der Grundlage einer sparsamen und wirtschaftlichen Betriebsführung ein bedarfsgerechter, leistungsfähiger und wirtschaftlicher Rettungsdienst gewährleistet ist.
Die Kostenverhandlungen über das Budget 2025 wurden abgeschlossen. Die Entgelt-Bedarfsberechnung wurde neu gefasst. So steigen zum Beispiel die Kosten für einen Krankentransport von 241,60 Euro auf 297,60 Euro. Die Kosten für einen Einsatz mit dem Rettungstransportwagen steigen von 760,90 Euro auf 904,00 Euro. Die Kosten für den Einsatz eines Notarztes mit Notarzteinsatzfahrzeug oder Rettungstransportwagen steigen von 284,70 Euro auf 328,70 Euro. Die überarbeitete Gebührensatzung Rettungsdienst tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Änderung der Verwaltungskostensatzung
Für verschiedene Amtshandlungen und öffentlich-rechtliche Leistungen wie beispielsweise Beglaubigungen, Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, Akteneinsichtnahme oder auch Vollstreckungsmaßnahmen und Hygieneuntersuchungen werden durch den Landkreis Verwaltungskosten erhoben. Die Gebührenhöhe für die verschiedenen Leistungen sind in der Verwaltungskostensatzung festgelegt.
Im Zusammenhang mit gestiegenen Personal- und Sachkosten wurde nach der zuletzt im Jahr 2018 erfolgten Anpassung nun eine Neukalkulation der Gebühren vorgenommen. Der entsprechenden Änderung der Verwaltungskostensatzung stimmten die Kreisräte zu. Die neue Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Richtlinie zur Prävention und Gesundheitsförderung
Die Kreisräte beschlossen die Umsetzung der Richtlinie zur Prävention und Gesundheitsförderung mit dauerhafter Geltung ab 01.01.2025. Bisher galt diese stets zeitlich befristet für den jeweiligen Doppelhaushalt.
Ziel der Richtlinie ist die Unterstützung von Vorhaben zur Gesundheitsförderung und Prävention mit dem Zweck, das persönliche Verhalten und die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen so zu gestalten, dass damit zugleich ein Beitrag zur Stärkung der Gesundheit der Einwohner des Landkreises geleistet wird.
Die Zuwendung durch den Landkreis erfolgt als Projektförderung für Maßnahmen, die beispielsweise zur Bildung und Information der Bevölkerung über eine gesundeitsbewusste Lebensweise beitragen oder der Multiplikatorenschulung dienen.
Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Körse-Therme
Die Kreisräte beauftragten den Vertreter des Landkreises in der Zweckverbandsversammlung der Körse-Therme für die Änderung der Verbandssatzung zu stimmen.
Die Änderung der Satzung wird notwendig, da die Gemeinde Beiersdorf zum 31.12.2024 aus dem Zweckverband austreten will. Die bisher auf die Gemeinde entfallenden Stimmanteile von 1,53% werden auf die verbleibenden Verbandsmitglieder aufgeteilt. Der Landkreis Bautzen erhält 0,78% zusätzlichen Stimmanteil. Die übrigen 0,75% sollen laut Satzung in einem festgelegten Verfahren auf die Mitgliedsstädte und -gemeinden verteilt werden.
Demnach ergibt sich folgende neue prozentuale Stimmverteilung der Mitglieder:
- Landkreis Bautzen: 51,78%
- Schirgiswalde-Kirschau: 25,54%
- Sohland an der Spree: 18,33%
- Obergurig: 4,35%
Finanzierung von Fraktionen und Gruppen
Der Kreistag hat die Satzung zur Fraktions- und Gruppenfinanzierung neu beschlossen. Nach der Neukonstituierung des Kreistages war insbesondere die Finanzierung von Gruppen neu in die Satzung mit aufzunehmen. Das sind Zusammenschlüsse von Kreisräten, die aber nicht auf die Mindeststärke einer Fraktion kommen. Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Landkreis verkauft Grundstücksteile
Die Kreisräte stimmten dem Verkauf von Grundstücksteilen an der Löbauer Straße 77 in Bautzen am Berufsbildungszentrum Bautzen e.V. zu.
Ein Teil des Grundstückes wurde bis 2016 als Außenstelle des Berufsschulzentrums für Wirtschaft und Technik Bautzen genutzt. Aktuell dient das Objekt als Möbellager für den Landkreis. Die Grundstücksteile werden nicht mehr zur Aufgabenerfüllung des Landkreises benötigt.
Finanzierung Tourismusverband Lausitzer Seenland e.V.
Der Kreistag beschloss die Finanzierung des Tourismusverbandes Lausitzer Seenland für die kommenden Jahre. Demnach erhält der Verband im Jahr 2024 einen Zuschuss von 38.708,80 Euro. Im Jahr 2025 wird der Zuschuss unter dem Vorbehalt der Zurverfügungstellung von Haushaltsmitteln 46.630,80 Euro betragen. In den Folgejahren ab 2026 ist ein Zuschuss entsprechend der aktuell gültigen Beitragsordnung vorgesehen.
Überplanmäßige Personalausgaben für das Haushaltsjahr 2024
Die Kreisräte bewilligten überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 2.400.000 Euro zur Deckung notwendiger Personalkosten.
Der Großteil der Mehrkosten, rund 1,6 Millionen Euro, ist durch ungeplante Höhergruppierungen aufgrund von Gerichtsurteilen, Stellen-Neubewertungen und tarifbedingten oder besoldungsrechtlichen Änderungen zu Stande gekommen. Darüber hinaus führen eine höhere Besetzungsquote 2023, die Verringerung der Anzahl unbesetzter Stellen sowie eine rückläufige Fluktuation zu höheren Personalausgaben als bei der Planung 2022.
Überplanmäßige Ausgaben zur Wiederherstellung des Schulbetriebes der Förderschule in Kamenz Bernbruch
Überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 700.000 Euro genehmigte der Kreistag, um den Schulbetrieb in der Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen und emotionale und soziale Entwicklung in Kamenz Bernbruch wieder möglich zu machen.
Seit Sommer 2024 läuft in dem Gebäude die energetische Sanierung einschließlich der brandschutztechnischen Erneuerung und Nachrüstungen der Elektroanlagen. Die energetische Erneuerung der Außenhülle (Dach, Fenster, Fassade) steht kurz vor der Fertigstellung. Im Zuge der Rückbauarbeiten sind jedoch Baumaterialien festgestellt worden, bei denen eine Gesundheitsgefahr nicht ausgeschlossen werden kann. Daher sind ein weiterer Bauteilrückbau sowie umfassende Reinigungsarbeiten erforderlich. Der Schulbetrieb musste ausgelagert werden.
Die Bauumsetzung in Teilabschnitten lässt sich wegen der erforderlichen Schutzmaßnahmen nicht mehr wie geplant realisieren. Darüber hinaus ist eine fortlaufende Prüfung auf eventuell noch zusätzlich auftretende Schadstoffe inklusive deren Beseitigung durchzuführen.
Für die Wiederherstellung des Schulbetriebes sind für die derzeit erkennbaren wichtigsten notwendigen Maßnahmen überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 700.000 Euro erforderlich.
Jahresabschlüsse
Die Kreisräte stellten die Jahresabschlüsse folgender Einrichtungen fest und entlasteten die jeweiligen Betriebsleitungen für das entsprechende Wirtschaftsjahr.
Eigenbetrieb Deutsch- Sorbisches Volkstheater
Jahresabschluss 2022:
- Bilanzsumme 13.081.604,78 Euro
- Jahresüberschuss 24.179,70 Euro
Flugplatz Kamenz GmbH
Jahresabschluss 2023:
- Bilanzsumme 2.708.689,72 Euro
- Fehlbetrag 3.865,59 Euro
Marketing-Gesellschaft Oberlausitz-Niederschlesien mbH
Jahresabschluss 2023:
- Bilanzsumme 854.365,95 Euro
- Fehlbetrag 3.771,76 Euro
Polysax Bildungszentrum Kunststoffe GmbH
Jahresabschluss 2023:
- Bilanzsumme 1.840.291,51 Euro
- Fehlbetrag 8.194,49 Euro
Rotech - Rossendorfer Technologiezentrum GmbH
Jahresabschluss 2023:
- Bilanzsumme 643.568,92 Euro
- Jahresüberschuss 37.511,62 Euro
Technologie- und Gründerzentrum Bautzen GmbH
Jahresabschluss 2023
- Bilanzsumme 8.818.873,77 Euro
- Jahresüberschuss 41.126,66 Euro
Lautech - Lausitzer Technologiezentrum GmbH
Jahresabschluss 2023:
- Bilanzsumme 2.614.872,33 Euro
- Fehlbetrag 17.533,23 Euro
Oberlausitz Kliniken gGmbH
Jahresabschluss 2023
- Bilanzsumme 107.494.629,10 Euro
- Fehlbetrag 3.735.713,81 Euro
Den Jahresabschluss 2023 der Regionalbus Oberlausitz GmbH mit einer Bilanzsumme von 28.482.214,63 Euro und einem Jahresüberschuss in Höhe von 2.826.607,43 Euro nahmen die Kreisräte zur Kenntnis.
Des Weiteren beschloss der Kreistag den Jahresüberschuss 2023 der Kreissparkasse Bautzen in Höhe von 707.650,46 Euro vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen und damit auf eine Ausschüttung an den Landkreis Bautzen zu verzichten. Der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Bautzen wurde zudem für den Jahresabschluss 2023 entlastet.
Die Wirtschaftspläne 2025/2026 der Eigenbetriebe Kreismusikschule/Kreisvolkshochschule Bautzen sowie Deutsch-Sorbisches Volkstheater wurden beschlossen. Dabei erfolgt durch den Landkreis für die Jahre 2025 und 2026 ein jeweils jährlicher Zuschuss von 1.420.000 Euro an die Kreismusikschule/Kreisvolkshochschule. Der Zuschuss des Landkreises an das Deutsch-Sorbische Volkstheater beträgt im Jahr 2025 1.795.200 Euro und im Jahr 2026 1.831.100 Euro.
Neue Eintrittspreise für Deutsch-Sorbisches Volkstheater
Die Eintrittspreise für das Deutsch-Sorbische Volkstheater werden im Freiverkauf zum 01.01.2025 angehoben. Im Abonnement erfolgt die Erhöhung aufgrund der laufenden Abonnement-Verträge zum Beginn der neuen Spielzeit zum 25.08.2025. Die Erhöhung liegt jeweils zwischen 1,00 und 5,00 Euro pro Ticket. Insbesondere gestiegene Be-triebsausgaben im Zusammenhang mit Tarifsteigerungen im Personalbereich spielen hierbei eine Rolle. Zuletzt wurden die Preise zum 01.08.2020 angepasst.
Personalien
Neuer ehrenamtlicher Seniorenbeauftragter
Der Kreistag bestellte Gottfried Krause für die Dauer der Wahlperiode des Kreistages zum ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten. Gottfried Krause ist Bürgermeister a.D. der Gemeinde Neukirch/Lausitz und war von 2004 bis 2024 Kreisrat im Kreistag Bautzen.
Beauftragte für sorbische Angelegenheiten abberufen
Der Kreistag beschloss, Halena Janze von ihrer Funktion als Beauftragte für sorbische Angelegenheiten mit Wirkung zum 31.10.2024 abzuberufen. Frau Janze hatte zuvor ihre Tätigkeit beim Landratsamt Bautzen auf eigenen Wunsch bereits Ende Oktober beendet.
Das Kreistagsinformationssystem für Bürgerinnen und Bürger
Alle Informationen zu Kreistagssitzungen finden Sie im Kreistagsinformationssystem:
- https://webservice.landkreis-bautzen.de/bi/si Zum Kreistagsinformationssystem für Bürger, Sitzungskalender