Zugang zum i-Kfz Portal
- i-Kfz Portal Hier gelangen Sie zur internetbasierten Fahrzeugzulassung
Haben Sie Fragen zum Thema i-Kfz?
Gern helfen wir Ihnen weiter. Sie erreichen uns unter der Service-Nummer der Kfz-Zulassungsstelle 03591 5251-36290.
i-Kfz nach Stufe 4
Über das i-Kfz-Portal können sowohl Privatpersonen als auch juristische Personen die folgenden Zulassungsvorgänge bequem online erledigen:
- Neuzulassung - Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs
- Umschreibung - sowohl mit als auch ohne Halterwechsel
- Adressänderung - nach einem Umzug innerhalb des Landkreises
- Wiederzulassung - Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs
- Außerbetriebsetzung - Abmeldung eines zugelassenen Fahrzeugs
- Zulassung von Elektrofahrzeugen (E-Kennzeichen), Oldtimern (H-Kennzeichen) und Saisonkennzeichen
Welche Voraussetzungen sind dafür erforderlich?
Voraussetzung zur Nutzung der internetbasierten Fahrzeugzulassung sind
- ein nach dem 01.01.2015 zugelassenes Fahrzeug
- die Identifizierung von Privatpersonen über die sogenannte BundID. Die Anmeldung dafür erfolgt mit einem neuen Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion(Die Außerbetriebsetzung ist auch ohne Online-Ausweisfunktion möglich)
- ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2"
- Alternativ: BundID mit ELSTER-Zertifikat
So funktioniert i-Kfz
In folgendem Video des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr wird Ihnen erklärt, wie die internetbasierte Fahrzeugzulassung über das i-Kfz-Portal funktioniert.
- Video-Anleitung eine Video-Anleitung des BMDV
Anleitung für das i-Kfz Portal
Hier finden Sie bebilderte Schritt-für-Schritt Anleitungen für die Benutzung des i-Kfz Portals.
- i-Kfz Anleitung Privatpersonen nicht barrierefreie, bebilderte Anleitung
- i-Kfz Anleitung für juristische Personen nicht barrierefreie, bebilderte Anleitung
Das Projekt "i-Kfz" - Mehr zum Thema
Auf der Seite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr finden Sie weitere Informationen sowie ausführlichen Anleitungen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung.
- https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html zu den Erläuterungen auf der Seite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
Fahrzeug zulassen oder ab- und ummelden im Landratsamt
Sie möchten im Landratsamt
- ein fabrikneues Fahrzeug zulassen
- ein Fahrzeug anmelden, ummelden oder umkennzeichnen
- ein Fahrzeug abmelden
- ein Ersatzdokument beantragen?
Dann können Sie dies derzeit nur mit einem vorab reservierten Termin durchführen.
- Ab- und Ummeldung eines Fahrzeuges durch Privatpersonen Bitte reservieren Sie sich einen Termin pro Fahrzeug
- Ab- und Ummeldung eines Fahrzeuges durch Zulassungsdienste und Autohäuser Bitte reservieren Sie sich einen Termin pro Fahrzeug
- Fahrzeugzulassung für Privatpersonen Bitte reservieren Sie sich einen Termin pro Fahrzeug.
- Fahrzeugzulassung für Zulassungsdienste und Autohäuser Bitte reservieren Sie sich einen Termin pro Fahrzeug
Wunschkennzeichen reservieren
Lassen Sie Ihr Wunschkennzeichen hier reservieren.