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Für Privatpersonen: Termin buchen zur Fahrzeugzulassung
Dieser Servicebereich ist ausschließlich Privatpersonen vorbehalten. Dienstleister nutzen bitte den Service für Zulassungsdienste und Autohäuser.
- Fahrzeugzulassung für Privatpersonen Bitte reservieren Sie sich einen Termin pro Fahrzeug.
Für die Zulassung eines Fahrzeugs ist Voraussetzung, dass die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter keine Gebühren- oder Steuerrückstände hat.
Wichtigste Unterlage: Das SEPA-Lastschriftmandat
Um ein Fahrzeug zulassen zu können, müssen Sie das SEPA-Lastschriftmandat zur Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer mitbringen. Das Formular dafür finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen. Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer finden Sie auf der Webseite der Generalzolldirektion.
- https://www.formulare-bfinv.de/Sepa-lastschrift Direkt zum Formular des Bundesministeriums der Finanzen
- https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Kraftfahrzeugsteuer/Zahlung-der-Kfz-Steuer/zahlung-der-kfz-steuer.html Mehr zur Kraftfahrzeugsteuer lesen Sie auf der Seite der Generalzolldirektion.
Weitere Unterlagen, die Sie zur Fahrzeugzulassung mitbringen müssen
Für die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges bringen Sie neben dem SEPA-Lastschriftmandat bitte folgende Dokumente und Unterlagen mit:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass mit der aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Dokument)
- die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
Soweit es zutrifft, bringen Sie bitte außerdem mit:
- die Einwilligungserklärung eines gesetzlichen Vertreters bei einem Fahrzeughalter unter 18 Jahre
- die Gewerbeanmeldung, den Handelsregisterauszug sowie die Kopie des Ausweises des Geschäftsführers bei der Zulassung des Fahrzeuges auf eine Firma
- den Vereinsregisterauszug und die Kopie des Ausweises des Vorsitzenden bei der Zulassung des Fahrzeuges auf einen Verein
- die Vollmacht bei der Zulassung durch eine andere Person
Informationen zu KFZ-Versicherung und Zulassung ukrainischer Fahrzeuge
Es ist Pflicht, dass jedes Fahrzeug mit ukrainischer Zulassung, das in Deutschland am Straßenverkehr teilnimmt, eine KFZ-Haftpflichtversicherung nachweisen kann. Dies schließt ab dem 1. Juni 2022 auch Fahrzeuge mit ukrainischer Zulassung ein.
Die Besitzerin oder der Besitzer eines in der Ukraine zugelassenen Fahrzeuges, der als anerkannter Flüchtling gilt und im Besitz von Zulassungspapieren ist, die zum internationalen Verkehr berechtigen, kann einen Antrag auf vorübergehende Weiterbenutzung des ukrainischen Kennzeichens stellen.
Voraussetzungen für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung sind insbesondere:
- eine bestehende Versicherung für das Fahrzeug (Grüne Karte oder Grenzversicherung)
- die Bescheinigung über eine positiv abgeschlossene Sicherheitsuntersuchung des Kfz und
- die Erklärung, dass für das Fahrzeug kein regelmäßiger Standort in Deutschland begründet wird.
Mehr zur Haftpflichtversicherung und zur Zulassung
Ausführliche Informationen - auch in ukrainischer Sprache - finden Sie auf diesen Seiten:
- https://www.lasuv.sachsen.de/ummeldung-ukrainischer-fahrzeuge.html Informationen einschließlich Antragsformular des Landesamt für Straßenbau und Verkehr
- https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1067496 Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
- https://www.dieversicherer.de/versicherer/auto-reise/news/kfz-versicherung-fluechtlinge-ukraine-84714 Informationen zum Versicherungsschutz für ukrainische Fahrzeuge
- http://www.mtsbu.ua/ua/green_card/80365/ Informationen zur digitalen Anforderung der Greencard des ukrainischen Versicherers