Kinderschutz-Fachkräfte als "Insoweit erfahrene Fachkräfte"
Erhalten Träger von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 8 erbringen, Hinweise auf einen Verdacht auf Kindeswohl-Gefährdung, müssen sie bei der Gefährdungseinschätzung eine Kinderschutz-Fachkraft beratend hinzuziehen.
Darüber hinaus haben Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen im Kontakt stehen, Anspruch auf Beratung durch eine Kinderschutz-Fachkraft, wenn sie einschätzen müssen, ob im Einzelfall eine Kindeswohl-Gefährdung vorliegt.
Die gesetzlich festgelegte Bezeichnung für solche Kinderschutz-Fachkräfte lautet "insoweit erfahrene Fachkräfte". Geregelt ist dies im § 8a und im § 8b des Sozialgesetzbuches 8.
Insoweit erfahrene Fachkräfte für den Landkreis Bautzen
Die Fachkräfte stehen ortsunabhängig für den gesamten Landkreis zur Verfügung.
Bautzen
Alin Percz
Kirchplatz 2
02625 Bautzen
Caritasverband Oberlausitz e.V., Ambulante Jugendhilfe
Aline Jähne
Löbauer Straße 48
02625 Bautzen
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bautzen
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André Böhmer
Töpferstraße 17
02625 Bautzen
Opferhilfe Sachsen e.V. Fachberatungsstelle Bautzen
Heike Slesazeck
Löbauer Straße 48
02625 Bautzen
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bautzen
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Jana Hackel
Löbauer Straße 48
02625 Bautzen
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bautzen
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Jana Stahn
Löbauer Straße 48
02625 Bautzen
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bautzen
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Julia Dickerson
Karl-Liebknecht-Straße 16
02625 Bautzen
Diakonisches Werk Bautzen
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Karina Ulbricht
Karl-Liebknecht-Straße 16
02625 Bautzen
Diakonisches Werk Bautzen
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Uwe König
Muskauer Straße 20c
02625 Bautzen
Ambulante Jugendhilfe
Bernsdorf
Anika Noack
Eisenwerkstraße 1d
02994 Bernsdorf
RAA Sachsen
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Bischofswerda
Heike Pietsch
Bahnhofstraße 21
01877 Bischofswerda
Volkssolidarität Kreisverband Bautzen
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Elstra
Sabine Rathmann
Neue Straße 5
01920 Elstra
Oberschule Elstra
Großröhrsdorf
Linda Hänsel
Am Klinkenplatz 11
01900 Großröhrsdorf
OT Bretnig
Göda
Susanne Thalheim
Muschelwitz 15
02633 Göda
Kinderhaus "Am Storchennest"
Hoyerswerda
Sally Zschech
n.a.
02977 Hoyerswerda
Kamenz
Heike Schuster
Macherstraße 5
01917 Kamenz
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bautzen
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Katrin Förster
Macherstraße 5
01917 Kamenz
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bautzen
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Marita Lehmann
Bischofswerdaer Straße 60
01917 Kamenz
Deutscher Kinderschutzbund, Ortsverband Kamenz
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Königstein
Ralf Konnopke
Camillo-Schumann-Straße 4a
01824 Königstein
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Radeberg
Bettina Viellieber
Wachauer Straße 30
01454 Radeberg
Epilepsie Zentrum Kleinwachau
Liane Wolf
Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 6
01415 Radeberg
Trägerwerk Soziale Dienste Sachsen
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Volker Sippel
Heidestraße 70
01454 Radeberg
Stellwerk Jugendhilfe
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Kinderschutz-Fachkräfte stehen
- Personen, die beruflich mit Minderjährigen zu tun haben und
- Trägern von Einrichtungen, die selbst keine Kinderschutzfachkraft angestellt haben,
zur Verfügung.
Vermuten diese Personen und Einrichtungen bei einem Kind eine Kindeswohlgefährdung, helfen die Kinderschutz-Fachkräfte dabei, das individuelle Risiko für ein Kind einzuschätzen. Dabei sind die Kinderschutz-Fachkräfte nicht selbst in den Fall involviert; die Sozialdaten werden pseudonomisiert.
Außerdem unterstützen Kinderschutz-Fachkräfte dabei, Hilfsmaßnahmen zu planen.
Die Verantwortung dafür, eine Gefährdung des Kindeswohls beim Jugendamt zu melden, liegt nicht bei den Kinderschutz-Fachkräften, sondern bei den Einrichtungen oder Personen, die mit den Minderjährigen zu tun haben.
Werden Kinderschutz-Fachkräfte in Anspruch genommen, entstehen keine Kosten. Für Träger von Einrichtungen, die bereits Kinderschutz-Fachkräfte angestellt haben, gelten diese kostenlosen Leistungen nur dann, wenn ihre eigenen Kinderschutz-Fachkräfte direkt mit derselben Einrichtung oder Familie arbeiten, für die sie gebraucht werden.
Die Rechtsgrundlagen für die Arbeit der Kinderschutz-Fachkräfte sind
- das Sozialgesetzbuch 8, § 8a und § 8b
- und das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz, § 4.
Die Gesetze finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz:
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__8a.html zum § 8a des Sozialgesetzbuches 8.
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__8b.html zum § 8b des Sozialgesetzbuches 8.
- https://www.gesetze-im-internet.de/kkg/__4.html zum § 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz
Hilfe bei medizinischen Kinderschutzfragen:
Hotline 0800 19 210 00
Die medizinische Kinderschutzhotline ist ein vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend gefördertes telefonisches Beratungsangebot.
Es richtet sich an Fachkräfte der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, der Familiengerichte sowie des Gesundheitswesens.
Die telefonische Beratung ist bundesweit, kostenfrei und rund um die Uhr erreichbar.
Das Beraterteam besteht aus Ärztinnen und Ärzten mit klinischer Erfahrung im medizinischen Kinderschutz und Zusatzweiterbildungen.
Die Hotline bietet:
- schnelle Expertise zur Einschätzung von Fällen möglicher Kindeswohlgefährdung
- Unterstützung zur Einschätzung von Verletzungen und Auffälligkeiten, Kontakt medizinische Versorgung vor Ort, Fragen nach Plausibilität von Schilderungen, Zuständigkeiten der Dokumentation und Zeitablauf des weiteren Vorgehens
- https://kinderschutzhotline.de/ Hier finden Sie weitere Informationen zur medizinischen Kinderschutzhotline.
Hilfe bei Missbrauch: telefonisch, online, kostenfrei und anonym
Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs informiert auf seiner Webseite über Angebote zum Schutz von Kindern vor Missbrauch und anderen Kindeswohlgefährdungen. Die Informationen sind auch für das nachbarschaftliche und soziale Umfeld gedacht.
- https://beauftragter-missbrauch.de/hilfe/hilfetelefon Zu den Informationen zum Hilfetelefon des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
- https://beauftragter-missbrauch.de/fileadmin/Content/pdf/Meldungen/2020/03_Maerz/27/20200327_Hilfeangebote_Flyer.pdf Hier finden Sie die wichtigsten Hilfsangebote auf einen Blick