Kontakt & Öffnungszeiten
Anzeigen von Kindeswohlgefährdungen außerhalb der Öffnungszeiten
Amtsleiterin
Sekretärin
Erhalten Träger von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 8 erbringen, Hinweise auf einen Verdacht auf Kindeswohl-Gefährdung, müssen sie bei der Gefährdungseinschätzung eine Kinderschutz-Fachkraft beratend hinzuziehen.
Darüber hinaus haben Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen im Kontakt stehen, Anspruch auf Beratung durch eine Kinderschutz-Fachkraft, wenn sie einschätzen müssen, ob im Einzelfall eine Kindeswohl-Gefährdung vorliegt.
Die gesetzlich festgelegte Bezeichnung für solche Kinderschutzfachkräfte lautet "insoweit erfahrene Fachkräfte". Geregelt ist dies im § 8a und im § 8b des Sozialgesetzbuches 8.
Kinderschutz-Fachkräfte für den Landkreis Bautzen
Unter "Gesundheit und Soziales" finden Sie die Liste der Kinderschutz-Fachkräfte, die für den Landkreis Bautzen zur Verfügung stehen.
Informationen zu Beratungs- und Vorsorgeangeboten im Landkreis Bautzen finden Sie unter "Gesundheit und Soziales"
- Beratung und Vorsorge Zu den Beratungs- und Vorsorgeangeboten unter "Gesundheit und Soziales"
Hilfe bei Missbrauch: telefonisch, online, kostenfrei und anonym
Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs informiert auf seiner Webseite über Angebote zum Schutz von Kindern vor Missbrauch und anderen Kindeswohlgefährdungen. Die Informationen sind auch für das nachbarschaftliche und soziale Umfeld gedacht.
- https://beauftragter-missbrauch.de/hilfe/hilfetelefon Zu den Informationen zum Hilfetelefon des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
- https://beauftragter-missbrauch.de/fileadmin/Content/pdf/Meldungen/2020/03_Maerz/27/20200327_Hilfeangebote_Flyer.pdf Hier finden Sie die wichtigsten Hilfsangebote auf einen Blick