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Dienstleistung

Ummeldung von Fahrzeugen

gehört zu: KFZ-Zulassungsstelle

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ein Eisenschloss vor einer Holztür
08.04.2025

Am Gründonnerstag öffnet das Landratsamt nur bis 16:00 Uhr

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Mo: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Di: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Do: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Bitte wenden Sie sich an:

KFZ-Zulassung/i-kfz
 03591 5251-36290
 03591 5250-36290

Sie sind aus einem anderen Landkreis in den Landkreis Bautzen umgezogen und möchten Ihr Fahrzeug umschreiben lassen oder Sie möchten ein bereits im Landkreis Bautzen abgemeldetes Fahrzeug wieder auf Sie zulassen? Dann finden Sie hier alle wichtigen Informationen.

Wichtig: Sie können Ihr Fahrzeug nur ummelden oder wieder zulassen, wenn Sie keine Gebühren- oder Steuerrückstände haben.

Wichtigste Unterlage: Das SEPA-Lastschriftmandat

Um ein Fahrzeug zulassen zu können, müssen Sie das SEPA-Lastschriftmandat zur Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer mitbringen. Das Formular dafür finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen. Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer finden Sie auf der Webseite der Generalzolldirektion.

Weitere Unterlagen, die Sie zur Wiederzulassung oder Ummeldung mitbringen müssen

Für die Wiederzulassung eines bereits im Landkreis Bautzen abgemeldeten Fahrzeugs auf einen gleichbleibenden Halter oder wenn Sie  von einem anderen Landkreis in den Landkreis Bautzen umgezogen sind, bringen Sie bitte neben dem SEPA-Lastschriftmandat folgende Dokumente und Unterlagen mit:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass mit der aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief). Diese ist bei Beibehaltung des Kennzeichens nicht erforderlich.
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
  • die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • bei einer Wiederzulassung: die bisherigen Kennzeichen zur Neusiegelung, sofern diese beibehalten werden
  • bei einer Ummeldung: die bisherigen Kennzeichen zur Entwertung, wenn diese nicht beibehalten werden. 

Soweit es zutrifft, bringen Sie bitte außerdem mit:

  • die Einwilligungserklärung eines gesetzlichen Vertreters bei einem Fahrzeughalter unter 18 Jahre
  • die Gewerbeanmeldung, den Handelsregisterauszug sowie die Kopie des Ausweises des Geschäftsführers bei der Zulassung des Fahrzeuges auf eine Firma
  • den Vereinsregisterauszug und die Kopie des Ausweises des Vorsitzenden bei der Zulassung des Fahrzeuges auf einen Verein
  • die Vollmacht bei der Zulassung durch eine andere Person

Sie haben ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft und möchten sich als neuen Halter eintragen lassen? Dann finden Sie hier alle wichtigen Informationen.

Wichtig: Sie können das Fahrzeug nur auf sich ummelden, wenn Sie keine Gebühren- oder Steuerrückstände haben.

Wichtigste Unterlage: Das SEPA-Lastschriftmandat

Um ein Fahrzeug zulassen zu können, müssen Sie das SEPA-Lastschriftmandat zur Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer mitbringen. Das Formular dafür finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen. Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer finden Sie auf der Webseite der Generalzolldirektion.

Weitere Unterlagen, die Sie zur Ummeldung mitbringen müssen

Für die Ummeldung bringen Sie bitte neben dem SEPA-Lastschriftmandat folgende Dokumente und Unterlagen mit:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass mit der aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein). Bei bereits Außerbetrieb gesetzten Fahrzeugen ist der Eintrag der Außerbetriebsetzung erforderlich.
  • die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
  • die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Dokument)
  • die bisherigen Kennzeichen zur Entstempelung, sofern diese nicht vom neuen Fahrzeughalter übernommen werden. 

Soweit es zutrifft, bringen Sie bitte außerdem mit:

  • die Einwilligungserklärung eines gesetzlichen Vertreters bei einem Fahrzeughalter unter 18 Jahre
  • die Gewerbeanmeldung, den Handelsregisterauszug sowie die Kopie des Ausweises des Geschäftsführers bei der Zulassung des Fahrzeuges auf eine Firma
  • den Vereinsregisterauszug und die Kopie des Ausweises des Vorsitzenden bei der Zulassung des Fahrzeuges auf einen Verein
  • die Vollmacht bei der Zulassung durch eine andere Person

Sie besitzen keine Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)?

Fehlt der Fahrzeugbrief, benötigen Sie ein Dekra-Gutachten, welches die technischen Daten des Fahrzeuges für Ihren neuen Fahrzeugbrief bestätigt. Dazu wenden Sie sich bitte direkt an die Dekra.

Zusätzlich müssen Sie nachweisen, dass Sie das Fahrzeug rechtmäßig besitzen. Neben dem SEPA-Lastschriftmandat, dem Dekra-Gutachten und den oben genannten Dokumenten bringen Sie deshalb bitte mit:

  • Ihre Eidesstattliche Erklärung, dass das Fahrzeug Ihr Eigentum ist und Sie den Fahrzeugbrief  verloren haben

Oder 

  • die Eidesstattliche Erklärung des Vorbesitzers, dass er Eigentümer des Fahrzeuges war und den Fahrzeugbrief verloren hat sowie den Kaufvertrag oder die Schenkungsurkunde

Oder

  • Erbschein oder Testament und Ihre eidesstattliche Erklärung, dass das Fahrzeug im Eigentum des Verstorbenen war und die Zulassungsbescheinigung nicht im Nachlass zu finden war 

Oder 

  • alte Versicherungsunterlagen, Steuerbescheid

Ihnen fehlen Unterlagen?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir versuchen gemeinsam eine Lösung zu finden.