Bautzen, DER LANDKREIS

Ergebnis der 4. Sitzung des Kreistages

Das Foto zeigt den Platz eines Kreisrates, wie er zur Kreistagssitzung von der Verwaltung vorbereitet wird
Zur Sitzung vorbereiteter Platz eines Kreisrates
17.12.2024

In seiner 4. Sitzung befasste der Kreistag Bautzen unter anderem mit folgenden Themen:

Satzungsänderung zu Gebühren für die Leistungen des Feuerwehrtechnischen Zentrums (FTZ)

Städte und Gemeinden müssen künftig höhere Gebühren für die Nutzung des Feuerwehrtechnischen Zentrums zahlen. Beim FTZ mit den Standorten in Kamenz und Bischofswerda können die Gemeindefeuerwehren unter anderem Atemschutztechnik, Feuerwehrschläuche und andere Schutzausrüstungen prüfen, reinigen und warten lassen. Auch die Ausbildung von Atemschutzgeräte-Trägern gehört zum Angebot. Die Kosten wurden zuletzt im Jahr 2012/2013 kalkuliert. Damals beschloss der Kreistag zudem, dass der Landkreis 40 Prozent der Kosten übernimmt. Im Zuge der erheblich gestiegenen Kosten für das FTZ und der finanziellen Situation des Landkreises sollten nicht nur die Gebühren angehoben werden, sondern auch vollständig durch die Städte und Gemeinden gezahlt werden. Am Ende stand nach einigen Anträgen der Fraktionen ein Kompromiss: Die Gebühren werden für nicht-kreisangehörige Städte und Gemeinden auf 100 Prozent angehoben, der Landkreis übernimmt jedoch bei kreisangehörigen Gemeinden weiterhin 40 Prozent der Kosten. Für die dadurch entstandene Finanzlücke von jährlich 290.000 Euro wird die Kreisverwaltung bis Ende März 2025 Sparmaßnahmen vorschlagen und bis dahin eine Haushaltssperre in der Höhe aussprechen. Darüber hinaus soll im Jahr 2025 erneut über die künftige Verfahrensweise bei den FTZ-Gebühren diskutiert werden.

Haushaltsstrukturkonzept wird ausgesetzt

Mit dem Beschluss des Haushaltes 2023/2024 hatten die Kreisräte die Verwaltung beauftragt, ein so genanntes freiwilliges Haushaltsstrukturkonzept aufzustellen, sofern für das Jahr 2025 und den Zeitraum bis 2029 aufgrund des Haushaltsdefizits kein gesetzmäßiger Haushalt aufgestellt werden könnte. Mit der Vorlage des aktuellen Haushaltsplanes kann zumindest im Jahr 2026 kein gesetzmäßiger Haushalt nachgewiesen werden. Dennoch wird davon ausgegangen, dass bei den Verhandlungen zum zukünftigen Finanzausgleich dieser neu aufgestellt wird und die strukturelle Unterfinanzierung der Landkreise und Gemeinden bei der kommenden Festsetzung Berücksichtigung findet. Vor dem Hintergrund und angesichts der Tatsache, dass selbst die Streichung aller freiwilligen Leistungen nicht zu einem ausgeglichenen Kreishaushalt führen würde, hatte die Verwaltung bisher kein Haushaltsstrukturkonzept vorgelegt. Die Kreisräte stimmten nun auch formal der Aussetzung zu. Für die Dauer der Aussetzung lagen unterschiedliche Anträge von Fraktionen vor. Letztlich stimmte die Mehrheit der Kreisräte für den Antrag, die Erstellung eines solchen Sparkonzeptes für beide Haushaltsjahre auszusetzen.

Außergewöhnlicher Ausnahmehaushalt: Landkreis Bautzen beschließt Haushalt 2025/2026

Als erster sächsischer Landkreis hat der Landkreis Bautzen heute den Haushalt für die Jahre 2025/2026 beschlossen. Mit Blick auf die strukturelle Finanzierung der sächsischen Landkreise bezeichnete Landrat Udo Witschas den Haushalt als „außergewöhnlichen Ausnahmehaushalt“. In den kommenden beiden Jahren plant der Landkreis mit Ausgaben von rund 1,38 Milliarden Euro und Einnahmen von rund 1,33 Milliarden Euro. Das Defizit summiert sich in beiden Jahren auf rund 54 Millionen Euro. In diesem Zeitraum werden laut Plan auch alle verfügbaren Rücklagen aufgebraucht. 

Dennoch will der Landkreis weiter umfangreich investieren: Rund 140 Millionen Euro stehen dafür inklusive Fördermitteln in den kommenden beiden Jahren zur Verfügung. Investiert werden diese vor allem in den weiteren Breitband-Ausbau, zahlreiche Schulbauten, die Modernisierung der Berufsschulzentren, mehrere neue Rettungswachen und die neue Kreismusikschule in Bautzen. In seiner Haushaltsrede forderte Landrat Witschas Freistaat und Bund auf, die finanzielle Schieflage der Landkreise zu beheben und appellierte an die kommende sächsische Regierung, dem im Sommer 2024 gegebenen Versprechen des Freistaates für eine auskömmliche Finanzierung ab 2027 auch Taten folgen zu lassen. Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, unterzeichneten der Landrat und die Fraktionsvorsitzenden nach dem Beschluss des Haushaltes eine entsprechende Resolution, die am Mittwoch der neuen Landesregierung zugestellt werden soll. In der kontroversen Diskussion der Kreisräte über den Doppelhaushalt stand vor allem die Kreisumlage im Fokus. Diese Umlage zahlen Städte und Gemeinden an den Landkreis, der keine eigenen Steuereinnahmen hat. Aus den Einnahmen werden unter anderem die kreiseigenen Schulen und der Breitband-Ausbau finanziert. Der entsprechende Umlagesatz wird für 2025 auf 34 Prozent und im Jahr 2026 auf 34,25 Prozent festgelegt. Eine entsprechende Einigung konnte nach unterschiedlichen Anträgen aus dem Kreistag in einer extra einberufenen Sitzung des Ältestenrates als Kompromiss gefunden werden. Damit steigt die Kreisumlage geringer als geplant und zwingt den Landkreis zu Sparmaßnahmen bei Personal- und Sachkosten in Höhe von 3 Millionen Euro für beide Jahre. Zur Einigung zählen auch eine Reduzierung des Stellenplanes um 12 Stellen pro Jahr im Bereich aktuell unbesetzter Stellen, die Prüfung einer effizienteren Struktur für die Kreisergänzungsbibliothek sowie ein Prüfauftrag für die Fördermittelakquise bei der Beschaffung von geplanten Photovoltaik-Anlagen und die Erneuerung der Fassade der Oberschule Ottendorf-Okrilla. Außerdem sollen geplante prozentuale Dynamisierungen im Bereich der freiwilligen Ausgaben des Jahres 2026 überprüft werden.

Am Ende der umfangreichen Diskussion stimmten in der namentlichen Abstimmung 65 Kreisräte einschließlich Landrat für den Kompromiss, 3 Kreisräte stimmten dagegen, 11 enthielten sich. „Ich danke den Mitgliedern des Kreistages, dass wir in schwieriger Zeit mit einem noch schwierigeren Haushalt nun Planungssicherheit haben und weiter investieren können“, so Witschas. Das sei vor allem für die Unternehmen im Landkreis in der Rezessionszeit ein wichtiges Signal. 

Der beschlossene Haushalt wird nun zur Prüfung an die Landesdirektion übermittelt. Erst nach der Genehmigung durch die Behörde kann der Haushalt umgesetzt und Investitionen angegangen werden.

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