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Dienstleistung

Jugendärztliche Untersuchungen in Kindertageseinrichtungen und Schulen

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Landratsamt Bautzen
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02625 Bautzen
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Fr: nach Terminvereinbarung

Bautzen

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02625 Bautzen

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Annett Unrath
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Ansprechpartnerin

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Jugendärztin

Bohdana Stoyka-Kott (Ärztin)
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Hoyerswerda

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Jugendärztin

Katrin Hetzel (Ärztin)
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Kamenz

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Jugendärztin

Kathrin Weber (Ärztin)
 03591 5251-53310
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Simone Hain
 03591 5251-53313
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Ansprechpartnerin

Karina Gumpert
 03591 5251-53337
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Wir wollen, dass jedes Kind bereits im Kindergarten gezielt gefördert wird. Darüber hinaus ist es uns wichtig, dass sich Kinder und Jugendliche körperlich, geistig und seelisch wohlfühlen - sowohl in der Schule als auch bei der angemessenen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf im schulischen Umfeld.

Die Untersuchung des vierjährigen Kindes umfasst die Überprüfung des Seh- und Hörvermögens, der sprachlichen und motorischen Fähigkeiten sowie der allgemeinen Entwicklung. Im Gegensatz zu den vorangegangenen Untersuchungen beim Kinderarzt (U7a/U8) findet sie speziell im sozialen Umfeld der Kindertageseinrichtung statt. Besonderes Augenmerk wird auf Kinder mit besonderem sozialpädiatrischen Förderbedarf gelegt.

Die schulärztliche Untersuchung der Schüler in der 6. Klasse aller allgemeinbildenden Schulen, die keine Bescheinigung des Kinder- oder Hausarztes vorlegen, dient der Früherkennung von Gesundheits- und Entwicklungsverzögerungen. Dies ist für einen erfolgreichen Schulbesuch besonders wichtig.

Die Untersuchung bietet auch eine sozialpädiatrische Beratung für Schüler und Eltern über notwendige medizinische und/oder therapeutische Maßnahmen. Darüber hinaus unterstützt sie die Schule bei Fördermaßnahmen und in Lebenslagen mit Unterstützungsbedarf, um Teilhabe und Übergänge zu sichern.

Als Pflichtuntersuchung erreicht sie auch Schüler, die andere kinder- und jugendärztliche Vorsorgeuntersuchungen nicht in Anspruch nehmen und spielt daher eine wichtige Rolle.

Die Untersuchungen ähneln im Wesentlichen der Schulärztlichen Untersuchung für die allgemeinbildenden Schulen. Aufgrund der vielfältigen Beeinträchtigungen (Sprachauffälligkeiten, geistige oder körperliche Behinderungen, Beeinträchtigungen der Sinnesorgane, gravierende Verhaltenauffälligkeiten, Teilleistungsstörungen in unterschiedlichen Ausprägungen) sind die individuellen Untersuchungs- und Betreuungsanforderungen, vor allem während der Übergangsphasen der Schulen, deutlich umfassender und differenzierter.