Dienstleistungen und Ämter
Dienstleistung

Jugendärztliche Untersuchungen in Kindertageseinrichtungen und Schulen

Kontakt & Öffnungszeiten

Postanschrift
Landratsamt Bautzen
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Öffnungszeiten
Mo: nach Terminvereinbarung
Di: nach Terminvereinbarung
Mi: nach Terminvereinbarung
Do: nach Terminvereinbarung
Fr: nach Terminvereinbarung

Bautzen

Besucheradresse
Bahnhofstraße 5
02625 Bautzen

Ansprechpartnerin

Annett Unrath
 03591 5251-53314
 03591 5250-53314

Ansprechpartnerin

Gabriele Walther
 03591 5251-53315
 03591 5250-53315

Jugendärztin

Bohdana Stoyka-Kott (Ärztin)
 03591 5251-53326
 03591 5250-53326

Jugendarzt

Matthias Frenzel (Arzt)
 03591 5251-53328
 03591 5250-53328

Hoyerswerda

Besucheradresse
Schlossplatz 2
02977 Hoyerswerda

Jugendärztin

Katrin Hetzel (Ärztin)
 03591 5251-53312
 03591 5250-53312

Ansprechpartnerin

Diana Seidel
 03591 5251-53317
 03591 5250-53317

Kamenz

Besucheradresse
Macherstraße 55
01917 Kamenz

Jugendärztin

Kathrin Weber (Ärztin)
 03591 5251-53310
 03591 5250-53310

Ansprechpartnerin

Simone Hain
 03591 5251-53313
 03591 5250-53313

Ansprechpartnerin

Birgit Bönke
 03591 5251-53318
 03591 5250-53318

Ansprechpartnerin

Anika Steglich
 03591 5251-53319
 03591 5250-53319

Jugendärztin

Carolin Löpelt (Ärztin)
 03591 5251-53330
 03591 5250-53330

Ansprechpartnerin

Karina Gumpert
 03591 5251-53337
 03591 5250-53337

Wir wollen, dass jedes Kind bereits im Kindergarten gezielt gefördert wird. Darüber hinaus ist es uns wichtig, dass sich Kinder und Jugendliche körperlich, geistig und seelisch wohlfühlen - sowohl in der Schule als auch bei der angemessenen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf im schulischen Umfeld.

Die Untersuchung des vierjährigen Kindes umfasst die Überprüfung des Seh- und Hörvermögens, der sprachlichen und motorischen Fähigkeiten sowie der allgemeinen Entwicklung. Im Gegensatz zu den vorangegangenen Untersuchungen beim Kinderarzt (U7a/U8) findet sie speziell im sozialen Umfeld der Kindertageseinrichtung statt. Besonderes Augenmerk wird auf Kinder mit besonderem sozialpädiatrischen Förderbedarf gelegt.

Die schulärztliche Untersuchung der Schüler in der 6. Klasse aller allgemeinbildenden Schulen, die keine Bescheinigung des Kinder- oder Hausarztes vorlegen, dient der Früherkennung von Gesundheits- und Entwicklungsverzögerungen. Dies ist für einen erfolgreichen Schulbesuch besonders wichtig.

Die Untersuchung bietet auch eine sozialpädiatrische Beratung für Schüler und Eltern über notwendige medizinische und/oder therapeutische Maßnahmen. Darüber hinaus unterstützt sie die Schule bei Fördermaßnahmen und in Lebenslagen mit Unterstützungsbedarf, um Teilhabe und Übergänge zu sichern.

Als Pflichtuntersuchung erreicht sie auch Schüler, die andere kinder- und jugendärztliche Vorsorgeuntersuchungen nicht in Anspruch nehmen und spielt daher eine wichtige Rolle.

Die Untersuchungen ähneln im Wesentlichen der Schulärztlichen Untersuchung für die allgemeinbildenden Schulen. Aufgrund der vielfältigen Beeinträchtigungen (Sprachauffälligkeiten, geistige oder körperliche Behinderungen, Beeinträchtigungen der Sinnesorgane, gravierende Verhaltenauffälligkeiten, Teilleistungsstörungen in unterschiedlichen Ausprägungen) sind die individuellen Untersuchungs- und Betreuungsanforderungen, vor allem während der Übergangsphasen der Schulen, deutlich umfassender und differenzierter.