Kontakt & Öffnungszeiten
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Bei der Hygieneüberwachung besuchen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes eine Einrichtung, entweder nach vorheriger Anmeldung oder unangemeldet. Sie nehmen Einsicht in hygienerelevante Unterlagen, besichtigen die Räumlichkeiten und lassen sich die Arbeitsabläufe vor Ort erläutern.
Die Einrichtungen sind verpflichtet, Auskünfte zu erteilen, Einsicht in Unterlagen zu gewähren und Zugang zu allen Räumen zu gewähren.
Die Einrichtungen erhalten einen Bericht über die Besichtigung. In diesem Bericht werden gegebenenfalls Maßnahmen erläutert oder angeordnet.
Gemeinschaftseinrichtungen haben oft besondere Hygieneanforderungen aufgrund der möglichen Verbreitung von Krankheiten und Infektionen.
Ein Hygieneplan enthält in der Regel eine Reihe von Maßnahmen, die das Personal und die Nutzer der Einrichtung befolgen müssen, um Infektionen zu vermeiden. Um den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und den spezifischen Bedürfnissen der Einrichtung zu entsprechen, muss er regelmäßig aktualisiert werden.
Der Hygieneplan kann folgende Maßnahmen umfassen
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Handhygiene: Anweisungen zur richtigen Händewaschtechnik, zur Verwendung von Desinfektionsmitteln und zu geeigneten Handwaschstationen.
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Reinigung und Desinfektion: Richtlinien für die Reinigung und Desinfektion von Räumen, Oberflächen, Spielzeug und anderen Gegenständen zur Aufrechterhaltung einer sauberen Umgebung.
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Umgang mit infektiösem Material: Anweisungen zur Entsorgung von Abfällen, Einwegartikeln und medizinischem Material, um die Ausbreitung von Infektionen zu verhindern.
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Krankheitsprävention: Richtlinien zur Erkennung und zum Umgang mit Krankheitssymptomen bei den Nutzern der Einrichtung, einschließlich der Aufforderung, sich im Krankheitsfall zu Hause behandeln zu lassen.
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Impfungen: Empfehlungen und Überwachung des Impfstatus des Personals und der Nutzer der Einrichtung, um den Schutz vor bestimmten Infektionskrankheiten zu gewährleisten.
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Verhalten im Falle eines Krankheitsausbruchs: Anweisungen zur Meldung von Krankheitsausbrüchen, zur Kommunikation mit den Gesundheitsbehörden und zur Durchführung von Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung von Infektionen.
- weitere Informationen zum Hygieneplan in Einrichtungen Die Seite liegt in der Verantwortung des Robert-Koch-Instituts
- Rahmenhygienepläne für Gemeinschaftseinrichtungen, Gesundheitseinrichtungen und andere Einrichtungen mit infektionshygienischer Bedeutung Die Seite liegt in der Verantwortung der Sächsischen Staatskanzlei