Die Prüfunterlagen können bis zum 06.12.2024 eingesehen werden.
Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt sind nicht zu erwarten
Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH beantragte für die Maßnahme „Lagerfläche Knappensee für die geotechnische Flächensanierung im Bereich der Ostböschung“ eine Genehmigung für eine vorübergehende Waldumwandlung von circa 1,9 Hektar Waldfläche.
Für die vorübergehende Waldumwandlung ist eine Vorprüfung nach dem Gesetz der Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Die Vorprüfung ergab, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt werden muss.
Diese Feststellung ist gemäß § 5 Absatz 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht selbständig anfechtbar.
Unterlagen können eingesehen werden
Die Prüfunterlagen können während der Öffnungszeit und im Umwelt- und Forstamt des Landratsamtes Bautzen in Kamenz, Macherstraße 55 nach Terminvereinbarung bis zum 06.12.2024 eingesehen werden.
Ergebnis der Vorprüfung
Hier können Sie den Bekanntmachungstext im Originalwortlaut lesen:
Rechtsgrundlagen
- https://www.gesetze-im-internet.de/uvpg Seite des Bundesministeriums für Justiz: Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
- https://www.revosax.sachsen.de/SaechsUVPG Seite der Sächsischen Staatskanzlei: Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen
- https://www.revosax.sachsen.de/SaechsWaldG/p8 Seite der Sächsischen Staatskanzlei: Waldgesetz für den Freistaat Sachsen, § 8
Ihre Ansprechpartner im Landratsamt
Mit Ihren Anregungen und Fragen zum Thema wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner zur Dienstleistung „Waldrechtliche Verfahren“.