Bautzen, DER LANDKREIS

Rückbau von Gebäudeteilen, Neubau von zwei Hallen und Aufstockung eines Bürogebäudes genehmigt

17.12.2024

Öffentliche Bekanntgabe

Das Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, erteilte am 09.12.2024 den Vorbescheid zum Rückbau von Gebäudeteilen und Neuerrichtung von zwei Hallen sowie Aufstockung eines Bürogebäudes erteilt in 01900 Großröhrsdorf, Adolphstraße 99 auf 993/19 der Gemarkung Großröhrsdorf (Aktenzeichen 632.20241756).

Grundlage für den Vorbescheid waren die eingereichten Bauvorlagen und Bauzeichnungen.

Der Vorbescheid enthält Nebenbestimmungen.

Ihre Rechte

Gegen die Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten.

Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente finden Sie auf dieser Seite:

Auslegung der Unterlagen

Die vollständige Baugenehmigung und die Verfahrensakte können Sie im Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, Macherstraße 57, 01917 Kamenz, während der Öffnungszeiten einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.

Die Öffnungszeiten und Kontaktdaten finden Sie auf der Seite der Dienstleistung Bauordnungsrechtliche Verfahren: 

Zustellung Vorbescheid an die Nachbarn

Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Elektronischen Amtsblatt 51/2024 vom 18.12.2024 gilt der Vorbescheid  als den Nachbarn zugestellt.

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen für die Erteilung der Baugenehmigung sowie der öffentlichen Bekanntmachung können Sie auf Revosax, einer Seite des Freistaates Sachsen nachlesen: