Die Unterlagen zur Vorprüfung können bis zum 20.01.2025 eingesehen werden.
Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt sind nicht zu erwarten
Der Zweckverband Industriepark Schwarze Pumpe beantragte für die Flächenvorbereitung zur Errichtung eines Forschungscampus zur treibhausgasneutralen Kreislaufwirtschaft eine Genehmigung zur dauerhaften Waldumwandlung von 1,6250 Hektar Waldfläche. Der Antrag bezieht sich auf die Flurstücke 73/6, 73/9, 74/5, 74/7, 74/8 und 74/10 der Gemarkung Zerre, Flur 2 sowie auf die Flurstücke 45/6, 46/7, 45/19 und 85/15 der Gemarkung Spreewitz Flur 1.
Für die Waldumwandlung ist eine Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Die Vorprüfung ergab, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt werden muss.
Diese Feststellung ist gemäß § 5 Absatz 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht selbständig anfechtbar.
Unterlagen können eingesehen werden
Die Prüfungsunterlagen können während der Öffnungszeiten im Umwelt- und Forstamt des Landratsamtes Bautzen in Kamenz, Macherstraße 55 nach Terminvergabe bis zum 20.01.2025 eingesehen werden.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung zu Gesetze im Internet, einer Seite der Bundesrepublik Deutschland
- Waldgesetz für den Freistaat Sachsen, § 8 zu REVOSax, einer Seite der Sächsischen Staatskanzlei
Ihre Ansprechpartner im Landratsamt
Mit Ihren Anregungen und Fragen zum Thema wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner zur Dienstleistung „Waldrechtliche Verfahren“.