08.01.2025
Teilen Sie uns Ihr Interesse bis zum 22.01.2025 mit.
Angebot für Land- und Forstwirte
Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf folgender Grundstücke nach dem Grundstückverkehrsgesetz entscheiden:
Gemarkung |
Flurstücks-Nr. |
Größe in ha |
Nutzungsart |
Ober-und Mittelsohland | 1213/6 | 0,0056 | Landwirtschaftsfläche |
Ober-und Mittelsohland | 1213/8 | 1,1363 | Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche |
Land- und Forstwirte, die diese Grundstücke zur Aufstockung ihres Betriebes erwerben möchten, teilen das dem Landratsamt Bautzen bis 22.01.2025 schriftlich mit.
Ihr Schreiben sollte Folgendes enthalten:
- ein verbindliches Angebot
- den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
- das Aktenzeichens 61.1-780.21:1347/2024
Lage der Grundstücke
Ihr Formular für den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
- Landwirtschaft: Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit nicht barrierefrei
Sie haben noch Fragen?
Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz":
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Genehmigung zum Verkauf der Grundstücke ist das Grundstücksverkehrsgesetz.
- www.gesetze-im-internet.de/grdstvg Auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie das Grundstücksverkehrsgesetz.