Bautzen, DER LANDKREIS

Öffentlicher Hinweis zu einem Grundstücksverkauf in der Stadt Lauta

09.01.2025

Teilen Sie uns Ihr Interesse bis zum 24.01.2025 mit.

Angebot für Land- und Forstwirte

Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf folgender Grundstücke nach dem Grundstücksverkehrsgesetz entscheiden:

Vertragsumfang
Gemarkung Flurstück Größe Nutzungsart
Leippe Flur 1 85 1,4560 Wald, Landwirtschafts-, Wohnbaufläche, Grünanlage, Unland
Leippe Flur 2  125 2,3340 Wald- und Landwirtschaftfsläche
Leippe Flur 4  177 2,0140 Wald- und Landwirtschaftsfläche
Leippe Flur 4  279/1 0,2395 Landwirtschaftsfläche
Leippe Flur 4  279/2 0,1427 Landwirtschaftsfläche und Fließgewässer
Leippe Flur 4  52 0,3060 Landwirtschaftsfläche

Land- und Forstwirte, die diese Grundstücke zur Aufstockung ihres Betriebes erwerben möchten, teilen dies bitte dem Landratsamt Bautzen bis zum 24.01.2025 schriftlich mit.

Ihr Schreiben sollte Folgendes enthalten:

  • ein verbindliches Angebot
  • den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
  • das Aktenzeichen 61.1-780.21:1325/2024

Ihr Formular für den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit

Sie haben noch Fragen?

Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz":

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Genehmigung zum Verkauf der Grundstücke ist das Grundstücksverkehrsgesetz.