09.01.2025
Teilen Sie uns Ihr Interesse bis zum 24.01.2025 mit.
Angebot für Land- und Forstwirte
Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf folgender Grundstücke nach dem Grundstücksverkehrsgesetz entscheiden:
Gemarkung | Flurstück | Größe | Nutzungsart |
Leippe Flur 1 | 85 | 1,4560 | Wald, Landwirtschafts-, Wohnbaufläche, Grünanlage, Unland |
Leippe Flur 2 | 125 | 2,3340 | Wald- und Landwirtschaftfsläche |
Leippe Flur 4 | 177 | 2,0140 | Wald- und Landwirtschaftsfläche |
Leippe Flur 4 | 279/1 | 0,2395 | Landwirtschaftsfläche |
Leippe Flur 4 | 279/2 | 0,1427 | Landwirtschaftsfläche und Fließgewässer |
Leippe Flur 4 | 52 | 0,3060 | Landwirtschaftsfläche |
Land- und Forstwirte, die diese Grundstücke zur Aufstockung ihres Betriebes erwerben möchten, teilen dies bitte dem Landratsamt Bautzen bis zum 24.01.2025 schriftlich mit.
Ihr Schreiben sollte Folgendes enthalten:
- ein verbindliches Angebot
- den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
- das Aktenzeichen 61.1-780.21:1325/2024
Lage der Grundstücke
Ihr Formular für den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
- Landwirtschaft: Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit nicht barrierefrei
Sie haben noch Fragen?
Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz":
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Genehmigung zum Verkauf der Grundstücke ist das Grundstücksverkehrsgesetz.
- www.gesetze-im-internet.de/grdstvg Auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie das Grundstücksverkehrsgesetz.