Die Unterlagen können bis zum 03.03.2025 eingesehen werden.
Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt sind nicht zu erwarten
Der Abwasserzweckverband Kamenz Nord beantragte, in Elsterheide auf 8,8 Hektar Waldfläche Bäume fällen zu dürfen, um eine Leitungsschneise für eine Abwasserdruckleitung anzulegen.
Für dieses Vorhaben ist eine Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Die Vorprüfung ergab, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt werden muss.
Diese Feststellung ist gemäß § 5 Absatz 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht selbstständig anfechtbar.
Unterlagen können eingesehen werden
Die Prüfunterlagen können während der Öffnungszeiten im Landratsamt Bautzen, Umwelt- und Forstamt in Kamenz, Macherstraße 55 bis zum 03.03.2025 eingesehen werden. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.
Rechtsgrundlagen
- https://www.gesetze-im-internet.de/uvpg Seite des Bundesministeriums für Justiz: Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
- https://www.revosax.sachsen.de/SaechsUVPG Seite der Sächsischen Staatskanzlei: Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen
- https://www.revosax.sachsen.de/SaechsWaldG/p8 Seite der Sächsischen Staatskanzlei: Waldgesetz für den Freistaat Sachsen, § 8
Ihre Ansprechpartner im Landratsamt
Mit Ihren Anregungen und Fragen zum Thema wenden Sie sich bitte an die Ansprechpersonen zur Dienstleistung „Waldrechtliche Verfahren“.