Bautzen, DER LANDKREIS

Beseitigung von Bäumen Elsterheide: Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich

11.02.2025

Die Unterlagen können bis zum 03.03.2025 eingesehen werden.

Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt sind nicht zu erwarten

Der Abwasserzweckverband Kamenz Nord beantragte, in Elsterheide auf 8,8 Hektar Waldfläche Bäume fällen zu dürfen, um eine Leitungsschneise für eine Abwasserdruckleitung anzulegen.

Für dieses Vorhaben ist eine Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Die Vorprüfung ergab, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt werden muss.

Diese Feststellung ist gemäß § 5 Absatz 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht selbstständig anfechtbar.

Unterlagen können eingesehen werden

Die Prüfunterlagen können während der Öffnungszeiten im Landratsamt Bautzen, Umwelt- und Forstamt in Kamenz, Macherstraße 55  bis zum 03.03.2025 eingesehen werden. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.

Rechtsgrundlagen

Ihre Ansprechpartner im Landratsamt

Mit Ihren Anregungen und Fragen zum Thema wenden Sie sich bitte an die Ansprechpersonen zur Dienstleistung „Waldrechtliche Verfahren“.