31.01.2025
Teilen Sie uns Ihr Interesse bis zum 17.02.2025 mit.
Angebot für Land- und Forstwirte
Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf folgender Grundstücke nach dem Grundstücksverkehrsgesetz entscheiden:
Gemarkung | Flurstück | Größe in ha | Nutzungsart |
Wiednitz | 37 | 0,9759 |
Landwirtschaft, Wald |
Wiednitz | 38 | 1,0092 | Landwirtschaftsfläche, Wohnbaufläche, Wald |
Land- und Forstwirte, die diese Grundstücke zur Aufstockung ihres Betriebes erwerben möchten, teilen dies bitte bis zum 17.02.2025 dem Landratsamt Bautzen schriftlich mit.
Ihr Schreiben sollte Folgendes enthalten:
- ein verbindliches Angebot
- den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
- das Aktenzeichen 61.1-780.21:0033/2025
Lage der Grundstücke
Ihr Formular für den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
- Landwirtschaft: Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit nicht barrierefrei
Sie haben noch Fragen?
Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz":
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Genehmigung zum Verkauf der Grundstücke ist das Grundstücksverkehrsgesetz.
- www.gesetze-im-internet.de/grdstvg Auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie das Grundstücksverkehrsgesetz.