03.02.2025
Teilen Sie uns Ihr Interesse bis zum 18.02.2025 mit.
Angebot für Land- und Forstwirte
Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf folgender Grundstücke nach dem Grundstücksverkehrsgesetz entscheiden:
Gemarkung | Flurstück | Größe in Hektar | Nutzungsart |
---|---|---|---|
Grünberg | 242 | 0,3170 | Waldfläche |
Grünberg | 244 | 0,2400 | Waldfläche |
Grünberg | 256 | 0,3040 | Waldfläche |
Grünberg | 256a | 0,0130 | Waldfläche |
Grünberg | 270/1 | 0,5734 | Landwirtschaftsfläche |
Grünberg | 283/1 | 0,6507 | Landwirtschaftsfläche |
Grünberg | 296/1 | 2,0953 | Wald-, Landwirtschafts-, Verkehrsfläche |
Grünberg | 333 | 0,5520 | Wald-, Sport-, Freizeit-, Erholungsfläche, Weg |
Land- und Forstwirte, die diese Grundstücke zur Aufstockung ihres Betriebes erwerben möchten, teilen dies bitte bis zum 18.02.2025 dem Landratsamt Bautzen schriftlich mit.
Ihr Schreiben sollte Folgendes enthalten:
- ein verbindliches Angebot
- den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
- das Aktenzeichen 61.1-780.21:0106/2025
Lage der Grundstücke
Ihr Formular für den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
- Landwirtschaft: Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit nicht barrierefrei
Sie haben noch Fragen?
Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz":
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Genehmigung zum Verkauf der Grundstücke ist das Grundstücksverkehrsgesetz.
- www.gesetze-im-internet.de/grdstvg Auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie das Grundstücksverkehrsgesetz.