Bautzen, DER LANDKREIS

Errichtung eines Bolzplatzes in Bischofswerda genehmigt

04.02.2025

Öffentliche Bekanntgabe

Das Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, erteilte am 03.02.2025 die Baugenehmigung zur Errichtung eines Bolzplatzes in Bischofswerda einschließlich Errichtung eines Stegs über einen Entwässerungsgraben, Aufstellung eines Materialcontainers sowie Umzäunung des Bolzplatzgeländes einschließlich Herstellung eines Zugangstors und einer Tür in Bischofswerda auf dem Flurstück 1182/11 der Gemarkung Bischofswerda (Aktenzeichen 632.20242245).

Grundlage für die Baugenehmigung waren die eingereichten Bauvorlagen und Bauzeichnungen.

Die Baugenehmigung enthält Nebenbestimmungen.

Ihre Rechte

Gegen die Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten.

Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente finden Sie auf dieser Seite:

Auslegung der Unterlagen

Die vollständige Baugenehmigung und die Verfahrensakte können Sie im Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, Macherstraße 57, 01917 Kamenz, während der Öffnungszeiten einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.

Die Öffnungszeiten und Kontaktdaten finden Sie auf der Seite der Dienstleistung Bauordnungsrechtliche Verfahren: 

Zustellung der Baugenehmigung an die Nachbarn

Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Elektronischen Amtsblatt 6/2025 vom 05.02.2025 gilt die Baugenehmigung als den Nachbarn zugestellt.

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen für die Erteilung der Baugenehmigung sowie der öffentlichen Bekanntmachung können Sie auf Revosax, einer Seite des Freistaates Sachsen nachlesen: