Bautzen, DER LANDKREIS

Öffentlicher Hinweis zu einem Grundstücksverkauf in der Stadt Bischofswerda

19.02.2025

Teilen Sie uns Ihr Interesse bis zum 05.03.2025 mit.

Angebot für Land- und Forstwirte

Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf folgender Grundstücke nach dem Grundstücksverkehrsgesetz entscheiden:

Vertragsumfang
Gemarkung Flurstück Größe in Hektar Nutzungsart
Weickersdorf 77 0,8680 Landwirtschaft, Wald, Stehendes Gewässer
Weickersdorf 341/15 2,1378 Landwirtschaft, Wohnbaufläche, Weg

Die Landwirtschaftsflächen sind verpachtet. Land- und Forstwirte, die diese Grundstücke zur Aufstockung ihres Betriebes erwerben möchten, teilen dies bitte bis zum 05.03.2025 dem Landratsamt Bautzen schriftlich mit.

Ihr Schreiben sollte Folgendes enthalten:

  • ein verbindliches Angebot
  • den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
  • das Aktenzeichen 61.1-780.21:0139/2025

Ihr Formular für den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit

Sie haben noch Fragen?

Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz":

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Genehmigung zum Verkauf der Grundstücke ist das Grundstücksverkehrsgesetz.