Bautzen, DER LANDKREIS

Erstaufforstungen jetzt online beantragen

junge Tannenbäume in einer Schonung
11.03.2025

Ihren Antrag zur Erstaufforstung oder zur Anlage von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisig-Kulturen können Sie jetzt auch ganz bequem am Computer oder am Smartphone stellen. Dafür wurde das alte Formular im PDF-Format durch ein Online-Formular ersetzt.

Erstaufforstungen oder Anlagen von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisig-Kulturen sind nach §10 des Sächsischen Waldgesetzes genehmigungspflichtig.