
Ihren Antrag zur Erstaufforstung oder zur Anlage von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisig-Kulturen können Sie jetzt auch ganz bequem am Computer oder am Smartphone stellen. Dafür wurde das alte Formular im PDF-Format durch ein Online-Formular ersetzt.
Erstaufforstungen oder Anlagen von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisig-Kulturen sind nach §10 des Sächsischen Waldgesetzes genehmigungspflichtig.