Die Unterlagen zur Vorprüfung können bis zum 10.04.2025 eingesehen werden.
Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt sind nicht zu erwarten
Die Umwelt und Baustoffaufbereitung Neschwitz GmbH beantragte zur beabsichtigten Vorfelderweiterung innerhalb der bergrechtlich zugelassenen Haupt- oder Rahmenbetriebsplanfläche für den Kaolintagebau Jeßnitz-Galgenberg in der Gemeinde Puschwitz, Gemarkung Jeßnitz, die Genehmigung zur dauerhaften Waldumwandlung von 1,2380 Hektar Waldfläche.
Für dieses Vorhaben ist eine Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Die Vorprüfung ergab, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt werden muss.
Diese Feststellung ist gemäß § 5 Absatz 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht selbstständig anfechtbar.
Unterlagen können eingesehen werden
Die Prüfungsunterlagen können während der Öffnungszeiten im Landratsamt Bautzen, Umwelt- und Forstamt in Kamenz, Macherstraße 55 bis zum 10.04.2025 eingesehen werden. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.
Rechtsgrundlagen
- https://www.gesetze-im-internet.de/uvpg Seite des Bundesministeriums für Justiz: Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
- https://www.revosax.sachsen.de/SaechsUVPG Seite der Sächsischen Staatskanzlei: Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen
- https://www.revosax.sachsen.de/SaechsWaldG/p8 Seite der Sächsischen Staatskanzlei: Waldgesetz für den Freistaat Sachsen, § 8
Ihre Ansprechpartner im Landratsamt
Mit Ihren Anregungen und Ihren Fragen zum Thema wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Waldrechtliche Verfahren".