Bautzen, DER LANDKREIS

Erweiterung eines Gebäudes der Accumotive GmbH & Co.KG in Bernbruch genehmigt

08.04.2025

Das Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, erteilte am 02.04.2025 die Baugenehmigung zur Erweiterung des Gebäudes 6, Werk 1 der Accumotive GmbH & Co.KG in 01917 Kamenz, Prof.-Gottfried-Bombach-Straße 1, Gemarkung Bernbruch, Flurstücke 382/5 und 373/8 (Az. 632.20242646).

Verfügender Teil der Baugenehmigung

Nach Maßgabe der eingereichten Bauvorlagen und der mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauzeichnungen sowie unter Beachtung der im weiteren Bescheid enthaltenen Auflagen wird für das Vorhaben die Baugenehmigung erteilt.

Ihre Rechte

Gegen die Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten.

Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente finden Sie auf dieser Seite:

Auslegung der Unterlagen

Die vollständige Baugenehmigung und die Verfahrensakte können Sie im Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, Macherstraße 57, 01917 Kamenz, Zimmer E 12 während der Öffnungszeiten einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin. 

Kontakt und Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite der Dienstleistung "Bauordnungsrechtliche Verfahren":

Zustellung der Baugenehmigung an die Nachbarn

Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Elektronischen Amtsblatt 15/2025 vom 09.04.2025 gilt die Baugenehmigung als den Nachbarn zugestellt.

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen für die Erteilung der Baugenehmigung sowie der öffentlichen Bekanntmachung können Sie auf Revosax, einer Seite des Freistaates Sachsen nachlesen: