Bautzen, DER LANDKREIS

Neu geregelt: Was darf in die Biotonne?

Auf einer Arbeitsfläche liegen eine Kartoffel und zwei Möhren, zum Teil geschält, dazu ein Küchenmesser und ein Papiersack mit Küchenabfall
10.04.2025

Bitte sortieren Sie sorfältig

Zum 01.05.2025 tritt die neue Bioabfallverordnung in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, Verunreinigungen im Biomüll zu reduzieren. Vor allem Kunststofffolien gehören zu den Fremdstoffen im Biomüll, die die Qualität von Kompost beeinträchtigen. Dazu gehören leider auch Folientüten, die vom Hersteller als "biologisch abbaubar" deklariert werden.

Was darf in die Biotonne?

In Ihre Biotonne gehören nur biologisch abbaubare Abfälle aus Küche und Garten. Dazu gehören unter anderem:

  • Brot und Backwaren
  • Eierschalen
  • Fisch, Fleisch und Wurst
  • Milchprodukte
  • Obst und Gemüse (auch Südfrüchte)
  • Kaffeefilter und Teebeutel
  • Gartenabfälle (zum Beispiel Blumen, Blumenerde, Laub, Pflanzenteile, Gras, Unkraut, Zweige)
  • Stroh, Heu und organisches Kleintierstreu (in kleinen Mengen)
  • Holzwolle und Sägespäne (nur von unbehandeltem Holz)
  • Haare, Federn und Knochen

Was gehört nicht in die Biotonne?

Alles, was nicht kompostierbar ist, darf nicht in die Biotonne, vor allem:

  • keine Kunststoffe, auch keine als "biologisch abbaubar oder "kompostierbar" deklarierten Folientüten
  • keine Verpackungen, kein Einweggeschirr und -besteck,
  • keine Kaffeekapseln,
  • keine Blumen- und Pflanztöpfe, auch keine kompostierbaren
  • kein behandeltes Holz, keine Spanplatten
  • keine Hygieneartikel wie Verbandmaterial,Tampons, Binden, Windeln (auch keine kompostierbaren)
  • keine Textilien
  • keine tierischen Abfälle wie Hundekot, keine mineralische Kleintierstreu
  • keine Asche, kein Ruß, kein Kehrricht
  • keine Staubsaugerbeutel
  • keine Medikamente
  • keine Chemikalien

Schauen die Müllmänner in Ihre Tonne?

Biomüll, mit Folien durchsetzt
Mit Folien verschmutzter Biomüll

Mitarbeiter der Entsorgungsunternehmen kontrollieren die Biotonnen stichprobenartig. Sie können die Tonnen stehen lassen, wenn dort Abfälle enthalten sind, die nicht kompostierbar sind. Mit einem Aufkleber auf dem Deckel weisen sie Sie dann auf die fehlerhafte Abfallsortierung  hin. Sie können anschließend den Abfall in Ihrer Biotonne nachsortieren oder die Entsorgung als Restabfall beantragen - natürlich kostenpflichtig.

Entsorgungsfahrzeuge mit Sensoren zur Überwachung des Tonneninhaltes sind im Landkreis Bautzen nicht im Einsatz.

Tipps aus dem Abfallamt

  • Entfernen  Sie Lebensmittelreste aus der Verpackung.
  • Entsorgen den Kunststoff über die gelbe Tonne.
  • Wickeln Sie feuchte Bioabfälle in Zeitungspapier (kein Hochglanzpapier).

Noch mehr Tipps gewünscht?

Sie wollen es genau wissen und brauchen noch mehr Entsorgungstipps? Hier kommen Sie zu unserem Abfall-ABC: