Bautzen, DER LANDKREIS

Umnutzung eines Tennishallenfeldes zu einem Kindertobeland in Rammenau genehmigt

15.04.2025

Das Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, erteilte am 09.04.2025 die Genehmigung zur Umnutzung eines Tennishallenfeldes zu einem Kindertobeland in 01877 Rammenau, Hauptstraße 39, Gemarkung Rammenau, Flurstücke 845/11, 845/12 (Az. 632.20250496).

Verfügender Teil der Baugenehmigung:

Nach Maßgabe der eingereichten Bauvorlagen und der mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauzeichnungen sowie unter Beachtung der im weiteren Bescheid enthaltenen Auflagen wird für das Vorhaben die Baugenehmigung erteilt.

Zu den Festsetzungen des am Standort geltenden Vorhaben- und Erschließungsplans "Tenniszentrum Rammenau" der Gemeinde Rammenau, in Kraft getreten am 30.11.1997, wird folgende Befreiung erteilt:

Zeichnerische Festsetzung - Standort Tennishalle: Die Umnutzung eines Tennishallenfeldes zu einem Kindertobeland darf erfolgen, obwohl die Tennishalle entgegen dem rechtskräftigen Vorhaben- und Erschließungsplan nicht südwestlich, sondern südöstlich des Vorhabengrundstücks angeordnet ist.

Antragsgemäß wird eine Abweichung zu § 50 Abs. 2 Sächsische Bauordnung zugelassen. Es wird gestattet, dass die Toiletten des beantragten Kindertobelands nicht barrierefrei sind.

Ihre Rechte

Gegen die Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten.

Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente finden Sie auf dieser Seite:

Auslegung der Unterlagen

Die vollständige Baugenehmigung und die Verfahrensakte können Sie im Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, Macherstraße 57, 01917 Kamenz, Zimmer E12 während der Öffnungszeiten einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.

Kontakt und Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite der Dienstleistung "Bauordnungsrechtliche Verfahren":

Zustellung der Baugenehmigung an die Nachbarn

Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Elektronischen Amtsblatt 16/2025 vom 16.04.2025 gilt die Baugenehmigung als den Nachbarn zugestellt.

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen für die Erteilung der Baugenehmigung sowie der öffentlichen Bekanntmachung können Sie auf Revosax, einer Seite des Freistaates Sachsen nachlesen: