Bautzen, DER LANDKREIS

Öffentlicher Hinweis zu einem Grundstücksverkauf in der Stadt Kamenz

22.04.2025

Teilen Sie uns Ihr Interesse bis zum 13.05.2024 mit.

Angebot für Land- und Forstwirte

Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf folgender Grundstücke nach dem Grundstücksverkehrsgesetz entscheiden:

Vertragsumfang
Gemarkung Flurstück Größe nach ha Nutzungsart
Lückersdorf 191/2 0,5672 Landwirtschaftsfläche
Lückersdorf 218 1,0810

Straßenverkehrs- und Landwirtschaftsfläche

Lückersdorf 219 0,5980 Straßenverkehrs- und Landwirtschaftsfläche
Lückersdorf 220 1,1640 Unland, Landwirtschaftsfläche
Lückersdorf 538 0,1370 Straßenverkehrsfläche

Land- und Forstwirte, die diese Grundstücke zur Aufstockung ihres Betriebes erwerben möchten, teilen dies bitte dem Landratsamt Bautzen bis zum 13.05.2025 schriftlich mit.

Ihr Schreiben sollte folgendes enthalten:

  • ein verbindliches Angebot
  • den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
  • das Aktenzeichen 61.1-780.21:0352/2025

Ihr Formular für den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit

Sie haben noch Fragen?

Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz":

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Genehmigung zum Verkauf der Grundstücke ist das Grundstücksverkehrsgesetz.