22.04.2025
Teilen Sie uns Ihr Interesse bis zum 13.05.2024 mit.
Angebot für Land- und Forstwirte
Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf folgender Grundstücke nach dem Grundstücksverkehrsgesetz entscheiden:
Gemarkung | Flurstück | Größe nach ha | Nutzungsart | |
Lückersdorf | 191/2 | 0,5672 | Landwirtschaftsfläche | |
Lückersdorf | 218 | 1,0810 |
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Lückersdorf | 219 | 0,5980 | Straßenverkehrs- und Landwirtschaftsfläche | |
Lückersdorf | 220 | 1,1640 | Unland, Landwirtschaftsfläche | |
Lückersdorf | 538 | 0,1370 | Straßenverkehrsfläche |
Land- und Forstwirte, die diese Grundstücke zur Aufstockung ihres Betriebes erwerben möchten, teilen dies bitte dem Landratsamt Bautzen bis zum 13.05.2025 schriftlich mit.
Ihr Schreiben sollte folgendes enthalten:
- ein verbindliches Angebot
- den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
- das Aktenzeichen 61.1-780.21:0352/2025
Lage der Grundstücke
Ihr Formular für den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
- Landwirtschaft: Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit nicht barrierefrei
Sie haben noch Fragen?
Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz":
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Genehmigung zum Verkauf der Grundstücke ist das Grundstücksverkehrsgesetz.
- www.gesetze-im-internet.de/grdstvg Auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie das Grundstücksverkehrsgesetz.