Bautzen, DER LANDKREIS

Öffentlicher Hinweis zu einem Grundstücksverkauf in der Gemeinde Hochkirch

22.04.2025

Teilen Sie uns Ihr Interesse bis zum 06.05.2025 mit.

Angebot für Land- und Forstwirte

Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf folgender Grundstücke nach dem Grundstücksverkehrsgesetz entscheiden:

Vertragsumfang
Gemarkung Flurstück Größe in ha Nutzungsart
Plotzen 309 1,3710 Landwirtschafts-, Wald- und Verkehrsfläche
Plotzen 296 2,0300 Landwirtschafts-, Wald- und Wasserfläche
Plotzen 79 0,2570 Landwirtschafts- und Wasserfläche
Plotzen 77 0,0410 Landwirtschaftsfläche und Fließgewässer

Die Flurstücke sind bis einschließlich zum 31.12.2032 verpachtet.

Land- und Forstwirte, die diese Grundstücke zur Aufstockung ihres Betriebes erwerben möchten, teilen dies bitte bis zum 06.05.2025 dem Landratsamt Bautzen  schriftlich mit.

Ihr Schreiben sollte Folgendes enthalten:

  • ein verbindliches Angebot
  • den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
  • das Aktenzeichen 61.1-780.21:0323/2022

Ihr Formular für den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit

Sie haben noch Fragen?

Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz":

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Genehmigung zum Verkauf der Grundstücke ist das Grundstücksverkehrsgesetz.