22.04.2025
Teilen Sie uns Ihr Interesse bis zum 06.05.2025 mit.
Angebot für Land- und Forstwirte
Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf folgender Grundstücke nach dem Grundstücksverkehrsgesetz entscheiden:
Gemarkung | Flurstück | Größe in ha | Nutzungsart |
Plotzen | 309 | 1,3710 | Landwirtschafts-, Wald- und Verkehrsfläche |
Plotzen | 296 | 2,0300 | Landwirtschafts-, Wald- und Wasserfläche |
Plotzen | 79 | 0,2570 | Landwirtschafts- und Wasserfläche |
Plotzen | 77 | 0,0410 | Landwirtschaftsfläche und Fließgewässer |
Die Flurstücke sind bis einschließlich zum 31.12.2032 verpachtet.
Land- und Forstwirte, die diese Grundstücke zur Aufstockung ihres Betriebes erwerben möchten, teilen dies bitte bis zum 06.05.2025 dem Landratsamt Bautzen schriftlich mit.
Ihr Schreiben sollte Folgendes enthalten:
- ein verbindliches Angebot
- den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
- das Aktenzeichen 61.1-780.21:0323/2022
Lage der Grundstücke
Ihr Formular für den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
- Landwirtschaft: Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit nicht barrierefrei
Sie haben noch Fragen?
Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz":
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Genehmigung zum Verkauf der Grundstücke ist das Grundstücksverkehrsgesetz.
- www.gesetze-im-internet.de/grdstvg Auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie das Grundstücksverkehrsgesetz.