Das Landratsamt Bautzen, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, erließ am 31.05.2024 eine Allgemeinverfügung zur Festlegung der Verbringungsregelungen für erlegte Wildschweine, Fall und Unfallwild, frisches Wildschweinefleisch und Wildschweinefleischerzeugnisse und trifft weitere Anordnungen zur Umsetzung von Allgemeinverfügungen der Landesdirektion Sachsen.
Ihre Rechte
Gegen diese Allgemeinverfügung können Sie bis zum 05.07.2024 Widerspruch einlegen. Den genauen Wortlaut der Rechtsbehelfsbelehrung entnehmen Sie bitte dem Text der Verfügung.
Da die sofortige Vollziehung der Allgemeinverfügung angeordnet wurde, müssen Sie die Regeln bis zur Entscheidung über den Widerspruch dennoch beachten.
Allgemeinverfügung vom 31.05.2024
Hier lesen Sie die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Bautzen vom 31.05.2024 in vollem Wortlaut: