Das Landratsamt Bautzen, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, erließ am 17.09.2024 zwei neue Allgemeinverfügungen zur Festlegung der Verbringungsregelungen für erlegte Wildschweine, Fall und Unfallwild, frisches Wildschweinefleisch und Wildschweinefleischerzeugnisse und trifft weitere Anordnungen zur Umsetzung von Allgemeinverfügungen der Landesdirektion Sachsen. Die Allgemeinverfügungen gelten für die neue festgelegten Sperrzonen 1 und 2.
Ihre Rechte
Gegen diese Allgemeinverfügungen können Sie bis zum 16.10.2024 Widerspruch einlegen. Den genauen Wortlaut der Rechtsbehelfsbelehrung entnehmen Sie bitte dem Text der jeweiligen Verfügung.
Da die sofortige Vollziehung der Allgemeinverfügungen angeordnet wurde, müssen Sie die Regeln bis zur Entscheidung über den Widerspruch dennoch beachten.
Allgemeinverfügungen vom 17.09.2024
Hier lesen Sie die Allgemeinverfügungen des Landratsamtes Bautzen vom 17.09.2024 in vollem Wortlaut: