12.07.2019
Entnahmeverbot gilt bis auf Widerruf.
Landratsamt Bautzen untersagt die Wasserentnahme mit Pumpen aus Gewässern
Das Landratsamt Bautzen hat als untere Wasserbehörde mit der Allgemeinverfügung vom 27.06.2019 die Wasserentnahme mit Pumpe aus Oberflächengewässern im Rahmen des Eigentümer- und Anliegergebrauches untersagt.
Das Landratsamt begründet seine Entscheidung vor allem mit der anhaltenden Trockenheit. Der natürliche Wasserhaushalt leidet noch immer unter der Trockenheit der Jahre 2018 und 2019.
Rechtsgrundlagen:
- Wasserhaushaltsgesetz
- Sächsisches Wassergesetz
- Gewässeraufsicht: Allgemeinverfügung vom 27.06.2019 zur Untersagung der Wasserentnahme aus einem Oberflächengewässer mittels Pumpvorrichtung Hier können Sie die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Bautzen zum Verbot der Wasserentnahme im Originalwortlaut herunterladen.
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Lesen Sie dazu auch diese Nachricht vom 02.08.2022:
Weiterführende Informationen
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- https://www.wasser.sachsen.de/niedrigwasser zur Themenseite "Niedrigwasser"