Bautzen, DER LANDKREIS

Wasser mit Pumpen aus Gewässern entnehmen, ist untersagt

12.07.2019

Entnahmeverbot gilt bis auf Widerruf.

Landratsamt Bautzen untersagt die Wasserentnahme mit Pumpen aus Gewässern

Das Landratsamt Bautzen hat als untere Wasserbehörde mit der Allgemeinverfügung vom 27.06.2019 die Wasserentnahme mit Pumpe aus Oberflächengewässern im Rahmen des Eigentümer- und Anliegergebrauches untersagt.

Das Landratsamt begründet seine Entscheidung vor allem mit der anhaltenden Trockenheit. Der natürliche Wasserhaushalt leidet noch immer unter der Trockenheit der Jahre 2018 und 2019.

Rechtsgrundlagen:

  • Wasserhaushaltsgesetz
  • Sächsisches Wassergesetz

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