Bautzen, DER LANDKREIS

Baugenehmigung zum Anbau, Umbau und Sanierung des Kommunal- und Kulturzentrums Bischofswerda erteilt

24.09.2024

Öffentliche Bekanntgabe

Das Landratsamt Bautzen genehmigt den Anbau, Umbau und die Sanierung mit Nutzungsänderung des Kommunal- und Kulturzentrums Bischofswerda

Das Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, erteilte am 20.09.2024 die Baugenehmigung zum Anbau, Umbau und zur Sanierung mit Nutzungsänderung für das Kommunal- und Kulturzentrum in Bischofswerda auf den Flurstücken 1181, 1182/11, 1182/13 und 1166/10 der Gemarkung Bischofswerda (Aktenzeichen 632.20241130).

Grundlage für die Baugenehmigung waren die eingereichten Bauvorlagen und Bauzeichnungen.

Die Baugenehmigung enthält Nebenbestimmungen.

Zustellung der Baugenehmigung an die Nachbarn

Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Elektronischen Amtsblatt 39/2024 vom 25.09.2024 gilt die Baugenehmigung als den Nachbarn zugestellt.

Ihre Rechte

Gegen die Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten.

Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente finden Sie auf dieser Seite:

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen für die Erteilung der Baugenehmigung sowie der öffentlichen Bekanntmachung können Sie auf Revosax, einer Seite des Freistaates Sachsen nachlesen:

Auslegung der Unterlagen

Die vollständige Baugenehmigung und die Verfahrensakte können Sie im Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, Macherstraße 57, 01917 Kamenz, Zimmer E12 während der Öffnungszeiten einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit:

Berno Greger

Die Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite des Bauaufsichtsamtes unter der Dienstleistung "Bauordnungsrechtliche Verfahren":