Öffentliche Bekanntmachung
Das Landratsamt Bautzen genehmigt den Neubau einer Wohnanlage mit 6 Mehrfamilienhäusern und Tiefgarage (39 Stellplätze).
Das Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, erteilte am 24.09.2024 die Baugenehmigung zum Neubau einer Wohnanlage mit 6 Mehrfamilienhäusern und Tiefgarage (39 Stellplätze) in Ottendorf-Okrilla auf den Flurstücken 209/38, 209/39, 209/40, 209/41, 209/42, 209/43, 209/44, 209/45, 209/46, 209/47, 209/48, 209/49, 209/50 der Gemarkung Medingen (Aktenzeichen 632.20241488).
Grundlage für die Baugenehmigung waren die eingereichten Bauvorlagen und Bauzeichnungen.
Die Baugenehmigung enthält Nebenbestimmungen.
Zustellung der Baugenehmigung an die Nachbarn
Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Elektronischen Amtsblatt 40/2024 vom 02.10.2024 gilt die Baugenehmigung als den Nachbarn zugestellt.
Ihre Rechte
Gegen die Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten.
Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente finden Sie auf dieser Seite:
Rechtsgrundlagen
Gegen die Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten.
Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente finden Sie auf dieser Seite:
Auslegung der Unterlagen
Die vollständige Baugenehmigung und die Verfahrensakte können Sie im Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, Macherstraße 57, 01917 Kamenz, während der Öffnungszeiten einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.
Die Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite des Bauaufsichtsamtes unter der Dienstleistung "Bauordnungsrechtliche Verfahren":