Bautzen, DER LANDKREIS

Baugenehmigung zum Neubau eines Aldi-Verbrauchermarktes in Schirgiswalde-Kirschau erteilt

15.10.2024

Öffentliche Bekanntmachung

Das Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt erteilte am 07.10.2024 die Baugenehmigung zum Neubau eines Aldi-Verbrauchermarktes mit Stellplatzanlage in Schirgiswalde-Kirschau auf den Flurstücken 446/3, 446/4, 446/5, 446/7 der Gemarkung Schirgiswalde (Aktenzeichen 632.20240186). Grundlage für die Baugenehmigung waren die eingereichten Bauvorlagen und Bauzeichnungen.

Die Baugenehmigung enthält Nebenbestimmungen.

Ihre Rechte

Gegen die Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten.

Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente finden Sie auf dieser Seite:

Auslegung der Unterlagen

Die vollständige Baugenehmigung und die Verfahrensakte können Sie im Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, Macherstraße 57, 01917 Kamenz, während der Öffnungszeiten einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.

Die Öffnungszeiten und Kontaktdaten finden Sie auf der Seite der Dienstleistung Bauordnungsrechtliche Verfahren: 

Zustellung der Baugenehmigung an die Nachbarn

Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Elektronischen Amtsblatt 42/2024 vom 16.10.2024 gilt die Baugenehmigung als den Nachbarn zugestellt.

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen für die Erteilung der Baugenehmigung sowie der öffentlichen Bekanntmachung können Sie auf Revosax, einer Seite des Freistaates Sachsen nachlesen: