Bautzen, DER LANDKREIS

Blauzungenkrankheit: Informationen für Tierhalter

Schaf auf Weide
15.08.2024

Sachsen gilt nicht mehr als" frei von Blauzungenkrankheit"

Seit dem 08.08.2024 gilt für Sachsen nicht mehr der Status "frei von Blauzungenkrankheit"

Was müssen  Sie als Tierhalter nun beachten?

  • Beobachten Sie Ihre Tierbestände genau.
  • Informieren Sie das Landratsamt Bautzen, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt umgehend, wenn Sie den Verdacht haben, dass Tiere erkrankt sein könnten. 
  • Sie dürfen Tiere in Gebiete, die frei von Blauzungenkrankheit sind, nur mit Genehmigung des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes verbringen.

Gesamtes Gebiet der Bundesrepublik ist nicht mehr frei von Blauzungenkrankheit

Das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat den Status "frei von Blauzungenkrankheit" verloren.

Was ist die Blauzungenkrankheit und wie wird sie rechtlich eingeordnet?

Die Blauzungenkrankheit ist eine durch Stechmücken übertragbare Virusinfektion. Empfänglich für diese Erkrankung sind Hornträger (Rind, Schaf und Ziege), aber auch Kamele, Hirsche, Giraffenartige, Moschustiere, Gabelhorntiere und Hirschferkel. Die Krankheit verursacht eine fieberhafte Allgemeininfektion. Tiere, bei denen die Krankheit schwer verläuft, können auch daran versterben.

Im EU-Recht wird die Blauzungenkrankheit als Seuche der Kategorie C eingeordnet. Das bedeutet, dass die zuständige Behörde nicht die Tötung erkrankter Tiere anordnet. Somit sind auch die Voraussetzungen für den Erhalt einer Entschädigungszahlung nach den Vorschriften des Tiergesundheitsgesetzes nicht erfüllt.

Keine Gefahr für Menschen

Die Blauzungenkrankheit ist keine Zoonose und stellt daher keine Gefahr für den Menschen dar.

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