01.01.2025
Im Februar 2025 wird der 21. Deutsche Bundestag gewählt
Wahl zum 21. Deutschen Bundestag
Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am 23. Februar 2025 statt.
Wahlberechtigt ist, wer
- am Wahltag Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat
- mindestes drei Monate vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung hat oder sich dort sonst gewöhnlich aufhält
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt.
Mehr zur Bundestagswahl 2025
Ausführliche Informationen zur Wahl finden Sie auf der Seite des Freistaates Sachsen: