19.06.2024
Erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt sind nicht zu erwarten
Das Landratsamt Bautzen muss über einen Antrag auf Erstaufforstung in der Gemeinde Großharthau entscheiden.
Der Antrag bezieht sich auf das Flurstück 253 der Gemarkung Großharthau mit einer Fläche von 3,5560 Hektar.
Für dieses Vorhaben ist eine Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Die Vorprüfung ergab, dass durch das Vorhaben der Erstaufforstung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Diese Feststellung des Landratsamtes Bautzen ist nicht selbständig anfechtbar.
Rechtsgrundlagen
- Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Bautzen: Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung zu Erstaufforstungsanträgen Hier können Sie sich die öffentliche Bekanntmachung herunterladen.
Ihr Ansprechpartner im Landratsamt
Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Genehmigungen zur Erstaufforstung".