Bautzen, DER LANDKREIS

Erstaufforstung in der Gemeinde Großharthau: Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich

19.06.2024

Erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt sind nicht zu erwarten

Das Landratsamt Bautzen muss über einen Antrag auf Erstaufforstung in der Gemeinde Großharthau entscheiden.

Der Antrag bezieht sich auf das Flurstück 253 der Gemarkung Großharthau mit einer Fläche von 3,5560 Hektar.

Für dieses Vorhaben ist eine Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Die Vorprüfung ergab, dass durch das Vorhaben der Erstaufforstung keine  erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Diese Feststellung des Landratsamtes Bautzen ist nicht selbständig anfechtbar.

Ihr Ansprechpartner im Landratsamt

Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Genehmigungen zur Erstaufforstung".