Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt sind nicht zu erwarten
Das Landratsamt Bautzen muss über einen Antrag auf Erstaufforstung in der Stadt Hoyerswerda entscheiden. Der Antrag bezieht sich auf die Flurstücke 265/1 und 265/2 der Gemarkung Bröthen, Flur 4 mit einer Fläche von insgesamt 4,1877 Hektar.
Für dieses Vorhaben ist eine Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Die Vorprüfung ergab, dass durch das Vorhaben der Erstaufforstung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Diese Feststellung des Landratsamtes Bautzen ist nicht selbständig anfechtbar.
Rechtsgrundlagen
Öffentliche Bekanntmachung
Ihr Ansprechpartner im Landratsamt
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