Bautzen, DER LANDKREIS

Erstaufforstung in Niederputzkau: Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich

15.08.2024

Erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt sind nicht zu erwarten

Das Landratsamt Bautzen muss über einen Antrag auf Erstaufforstung in der Gemeinde Schmölln-Putzkau entscheiden.

Der Antrag bezieht sich die Flurstücke 449 und 450/9 der Gemarkung Niederputzkau mit einer Fläche von insgesamt 4,68 Hektar.

Für dieses Vorhaben ist eine Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Die Vorprüfung ergab, dass durch das Vorhaben der Erstaufforstung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Diese Feststellung des Landratsamtes Bautzen ist nicht selbständig anfechtbar.

Ihr Ansprechpartner im Landratsamt

Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Genehmigungen zur Erstaufforstung".