Bautzen, DER LANDKREIS

Erweiterung der Fläche des Biosphärenreservates und Naturschutzgebietes "Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft" geplant

12.06.2024

Einwände zum Verordnungsentwurf können in der Zeit vom 24. Juni 2024 bis zum 24. Juli 2024 vorgebracht werden.

Verordnungsentwurf zur Flächenerweiterung des Biosphärenreservates und Naturschutzgebietes "Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft"

Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) beabsichtigt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Festsetzung des Biosphärenreservates „Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“ (Biosferowy rezerwat „Hornjołužiska hola a haty“) und der Schutzzonen 1 und 2 dieses Biosphärenreservates als Naturschutzgebiet vom 18. Dezember 1997 zu novellieren.

Die Fläche des Biosphärenreservates soll von 30.000 Hektar auf rund 35.000 Hektar erweitert werden.

Zugleich wird der Verordnungstext von 1997 überarbeitet und modernisiert.

Festsetzung der Kern- und Pflegezone als Naturschutzgebiet

Weiterhin ist vorgesehen, die Kern- und die Pflegezone des Biosphärenreservates erneut zugleich als Naturschutzgebiet festzusetzen. Mit dem Ziel, einheitliche materielle Regelungen und einheitliche Vollzugszuständigkeiten zu schaffen, sollen zudem in dem Gebiet bestehende Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und Flächennaturdenkmale aufgehoben werden.

Einwände gegen den Verordnungsentwurf sind bis zum 24. Juli 2024 möglich

Ihre Einwände und Anregungen zum Verordnungsentwurf können Sie uns bis zum 24. Juli 2024 schriftlich mitteilen.

Bekanntmachung des Verordnungsentwurfes

Das Landratsamt Bautzen veröffentlicht hier den Bekanntmachungstext mit den dazugehörigen Anlagen und Karten bis zum 24. Juli 2024.

Einsichtnahme in die Unterlagen

Hier können Sie die Verfahrensunterlagen vom 24. Juni 2024 bis zum 24. Juli 2024 einsehen.

Im gleichen Zeitraum werden die Unterlagen ebenso beim Landratsamt Görlitz sowie bei der Biosphärenreservatsverwaltung in Wartha öffentlich ausgelegt.

Nach vorheriger telefonischer Anmeldung können Sie die Unterlagen an folgenden Stellen einsehen und Ihre Einwände und Anregungen zur Niederschrift vortragen:

  • Landratsamt Bautzen, Macherstraße 55, 01917 Kamenz
  • Landratsamt Görlitz, Außenstelle Löbau, Georgewitzer Straße 52, 02708 Löbau
  • Biosphärenreservatsverwaltung, Warthaer Dorfstraße 29, 02694 Malschwitz, OT Wartha

Ihre Ansprechpartner im Landratsamt

Ihre Fragen zum Thema beantworten Ihnen gerne die Ansprechpartner der Dienstleistung "Ausweisung und Überwachung von Naturschutzgebieten".