Bautzen, DER LANDKREIS

Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes "Oberlausitzer Bergland/Hohwald"

28.08.2024

Die Einsichtnahme in den Erlass der Verordnung ist vom 2. September 2024 bis zum 13. September 2024 möglich.

Landesdirektion Sachsen erlässt Verordnung zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes „Oberlausitzer Bergland/Hohwald“

Das Hochwasserentstehungsgebiet hat eine Gesamtfläche von 4.765 Hektar und erstreckt sich auf dem Gebiet

  • der Städte Schirgiswalde-Kirschau und Wilthen und der Gemeinden Neukirch/Lausitz, Schmölln-Putzkau, Sohland a. d. Spree und Steinigtwolmsdorf des Landkreises Bautzen sowie
  • der Stadt Neustadt in Sachsen des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.

Einsichtnahme in die Unterlagen

Sie können die Unterlagen vom 2. September 2024 bis zum 13. September 2024 an folgenden Stellen einsehen:

  • Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden
  • Landratsamt Bautzen, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen

Bei einer Einsichtnahme in die Verordnung in der Landesdirektion Sachsen wird Terminvereinbarung unter Tel. 0351 825-4203 empfohlen.

Während ihrer Geltung ist die Verordnung (Text und alle Anlagen) einschließlich deren Begründung zur kostenlosen Einsicht während der Dienstzeiten bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden niedergelegt.

Bekanntmachung der Verordnung

Das Landratsamt Bautzen veröffentlicht hier bis zum 13. September 2024 den Bekanntmachungstext.

Ihre Ansprechpartner im Landratsamt

Ihre Fragen zum Thema beantworten Ihnen gern die Ansprechpartner der Dienstleistung „Festsetzung von Über­schwemmungsgebieten“