Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt sind nicht zu erwarten
Die Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung S 177 - Ortsumfahrung Großerkmannsdorf/Radeberg stellt die 4. Änderung des Wege- und Gewässerplanes mit landwirtschaftlichem Begleitplan auf.
Für dieses Vorhaben ist eine Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Die Vorprüfung ergab, dass durch das durch die 4. Änderung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Diese Feststellung des Landratsamtes Bautzen ist nicht selbständig anfechtbar.
Unterlagen können eingesehen werden
Die maßgeblichen Unterlagen können Sie im Landratsamt Bautzen, Vermessungs- und Flurneuordnungsamt, Sachgebiet Flurneuordnung in 01917 Kamenz, Garnisonsplatz 9 einsehen.
Bekanntmachung über das Ergebnis der Vorprüfung
Hier können Sie den Bekanntmachungstext im Originalwortlaut lesen:
Rechtsgrundlagen
- https://www.gesetze-im-internet.de/uvpg/§7 Bundesamt für Justiz: Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, § 7
- https://www.gesetze-im-internet.de/uvpg/anlage1 Bundesamt für Justiz: Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung hier Nummer 16.1
Ihre Ansprechpartner im Landratsamt
Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Flurbereinigungsverfahren".