Öffentliche Bekanntmachung
Landratsamt genehmigt die Errichtung einer Minigolfanlage und die Umnutzung eines Gebäudes auf Ullersdorfer Flur
Das Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, erteilte am 15.07.2024 die Genehmigung zur Errichtung einer Minigolfanlage und zur Umnutzung eines Gebäudes für gastronomische Zwecke in Radeberg auf dem Flurstück 248/3 der Gemarkung Ullersdorf (Aktenzeichen 632.20240362).
Grundlage für die Baugenehmigung waren die eingereichten Bauvorlagen und Bauzeichnungen.
Die Baugenehmigung enthält Nebenbestimmungen.
Zustellung der Baugenehmigung an die Nachbarn
Mit der öffentlichen Bekanntmachung gilt die Baugenehmigung als den Nachbarn zugestellt. Die Rechtsgrundlage hierfür ist die Sächsische Bauordnung, § 70:
- § 70 Sächsische Bauordnung (Beteiligung der Nachbarn und der Öffentlichkeit) revosax, Seite des Freistaates Sachsen
Ihre Rechte
Gegen die Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten.
Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente finden Sie auf dieser Seite:
Bekanntmachung
Lesen Sie hier die Bekanntmachung im vollen Wortlaut.
Auslegung der Unterlagen
Die vollständige Baugenehmigung und die Verfahrensakte können Sie im Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, Macherstraße 57, 01917 Kamenz, Zimmer E09 während der Öffnungszeiten einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit:
Die Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite der Dienstleistung Bauordnungsrechtliche Verfahren: