Bautzen, DER LANDKREIS

Genehmigung zur Errichtung einer Minigolfanlage in Radeberg erteilt

18.07.2024

Öffentliche Bekanntmachung

Landratsamt genehmigt die Errichtung einer Minigolfanlage und die Umnutzung eines Gebäudes auf Ullersdorfer Flur

Das Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, erteilte am 15.07.2024 die Genehmigung zur Errichtung einer Minigolfanlage und zur Umnutzung eines Gebäudes für gastronomische Zwecke in Radeberg auf dem Flurstück 248/3 der Gemarkung Ullersdorf (Aktenzeichen 632.20240362).

Grundlage für die Baugenehmigung waren die eingereichten Bauvorlagen und Bauzeichnungen.
Die Baugenehmigung enthält Nebenbestimmungen. 

Zustellung der Baugenehmigung an die Nachbarn

Mit der öffentlichen Bekanntmachung gilt die Baugenehmigung als den Nachbarn zugestellt. Die Rechtsgrundlage hierfür ist die Sächsische Bauordnung, § 70:

Ihre Rechte

Gegen die Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten.

Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente finden Sie auf dieser Seite:

Auslegung der Unterlagen

Die vollständige Baugenehmigung und die Verfahrensakte können Sie im Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, Macherstraße 57, 01917 Kamenz, Zimmer E09 während der Öffnungszeiten einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit:

Heiko Berndt

Die Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite der Dienstleistung Bauordnungsrechtliche Verfahren: