Bautzen, DER LANDKREIS

Haushaltsentwurf 2025/26 des Landkreises Bautzen liegt aus

06.11.2024

Öffentliche Auslegung vom 11.11.2024 bis 19.11.2024

Den Haushaltsentwurf 2025/2026 des Landkreises Bautzen können Sie vom 11.11.2024 bis 19.11.2024 online einsehen. 

Als Einwohner oder Abgabenpflichtiger können Sie vom 11.11.2024 bis zum 29.11.2024 dazu Einwendungen gegen den Entwurf erheben.

Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung am 16.12.2024.

Auslegung des Haushaltsentwurfes

Den Haushaltsentwurf und das Formular für Ihre Einwände finden Sie ab dem 11.11.2024 im Bürgerbeteiligungsportal des Freistaates Sachsen. 

Ansprechpartner im Landratsamt

Für Fragen zur Auslegung der Haushaltssatzung wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Bewirtschaftung des Finanzvermögens des Landkreises" oder an die Ansprechpartner im Bürgeramt. 

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung ist  § 61 der Sächsischen Landkreisordnung in Verbindung mit § 76 Absatz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen.