Öffentliche Auslegung vom 11.11.2024 bis 19.11.2024
Den Haushaltsentwurf 2025/2026 des Landkreises Bautzen können Sie vom 11.11.2024 bis 19.11.2024 online einsehen.
Als Einwohner oder Abgabenpflichtiger können Sie vom 11.11.2024 bis zum 29.11.2024 dazu Einwendungen gegen den Entwurf erheben.
Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung am 16.12.2024.
Auslegung des Haushaltsentwurfes
Den Haushaltsentwurf und das Formular für Ihre Einwände finden Sie ab dem 11.11.2024 im Bürgerbeteiligungsportal des Freistaates Sachsen.
- Ab dem 11.11.2024: Auslegung des Haushaltsentwurfes des Landkreises Bautzen für die Jahre 2025/26 Hier kommen Sie zum Bürgerbeteiligungsportal des Freistaates Sachsen
Ansprechpartner im Landratsamt
Für Fragen zur Auslegung der Haushaltssatzung wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Bewirtschaftung des Finanzvermögens des Landkreises" oder an die Ansprechpartner im Bürgeramt.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung ist § 61 der Sächsischen Landkreisordnung in Verbindung mit § 76 Absatz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen.
- https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_Saechsische-Landkreisordnung Auf der Seite des Freistaates Sachsen finden Sie die Sächsische Landkreisordnung. Hier: §61
- https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_Saechsische-Gemeindeordnung Auf der Seite des Freistaates Sachsen finden Sie die Sächsische Gemeindeordnung. Hier: § 76 Absatz 1