![Förderaufruf zur Natura 2000-Gebietsbetreuung Breitblättriges Knabenkraut auf einer Wiese.](/img/Umweltamt/pixabay_jggrz_breitblaettriges-knabenkraut.jpg)
Eine Information des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft.
Förderaufruf für Vorhaben der Natura 2000-Gebietsbetreuung im Rahmen der Förderrichtlinie Natürliches Erbe
Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) informiert aktuell über die Möglichkeit, Anträge für Vorhaben der Natura 2000-Gebietsbetreuung im Fördergegenstand B.2 - Studien zur Dokumentation von Arten und Lebensraumtypen der Förderrichtlinie »Natürliches Erbe« (FRL NE/2023) einreichen zu können.
Der Aufruf umfasst Vorhaben, welche die Erfassung des Zustands, von Beeinträchtigungen und Handlungsbedarfen der wertbestimmenden Vorkommen von Arten und Lebensraumtypen in Natura 2000-Gebieten zum Inhalt haben. Die im Rahmen der Natura 2000-Gebietsbetreuung zu erfüllenden Aufgaben werden in der Leistungsbeschreibung mit dem Aufruf im Förderportal (Antragstellung) veröffentlicht.
Frist zur Einreichung von Förderanträgen
Die Antragstellung ist vom 16.08.2024 bis zum 16.09.2024 möglich.
Förderanträge können über die neu eingerichtete Plattform »Digitale Antragstellung ELER (IAF)« beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) digital gestellt werden.
Die beantragten Vorhaben müssen bis zum 31.10.2026 umgesetzt und abgerechnet sein.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- https://www.smekul.sachsen.de/foerderung/richtlinie-natuerliches-erbe-frl-ne-2023-12469.html zur Internetseite des Förderportals des SMEKUL